Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst (Hilfsdienstgesetz), in dem die Wirtschaftsvereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmals ausdrücklich staatlich anerkannt werden und in dem durch Errichtung obligatorischer Arbeiter- und Angestelltenausschüsse in den Betrieben erstmals der Weg zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer und zur Erweiterung des gewerkschaftlichen Einflusses beschritten wird.
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