Sozialversicherung leistungsfähig und finanzierbar halten

Die Beitragssätze der Sozialversicherungen steigen nach Projektionen des Sachverständigenrates bei Fortschreibung der aktuellen Rechtslage auf fast 50 % im Jahr 2040. Höhere Beitragssätze dämpfen das gesamtwirtschaftliche Wachstum.

Wirtschaftsweisen
Quelle: Mai 2026 Pressemitteilung der Wirtschaftsweisen zum Frühjahrsgutachten

Wir brauchen eine Sozialversicherungsbremse und einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze zukünftig wieder auf unter 40 % begrenzt werden können.
In kaum einem anderen Land bleibt den Beschäftigten so wenig von ihrem erwirtschafteten Einkommen wie in Deutschland. Vor allem die hohen Sozialbeiträge sind dafür verantwortlich, dass netto so wenig für die Beschäftigten bleibt:
Bei alleinstehenden Durchschnittsverdienenden ohne Kinder werden derzeit je 100 € Bruttolohn rund 35,10 € Sozialversicherungsbeiträge und 14,20 € Einkommensteuer fällig (OECD Taxing Wages, 2026).
Nur durch eine verlässliche Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge wird Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleiben können und die Jobs von morgen werden hier geschaffen.
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz kennt nur eine Richtung: Nach oben!

Die ohnehin schon hohe Belastung von Löhnen und Gehältern wird in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich deutlich steigen. 

Auf Basis des derzeit geltenden Rechts könnte der Beitragssatz auf bis zu 50 % bis zum Jahr 2040 steigen. Das zeigen Simulationen des Sachverständigenrats in seinem Frühjahrsgutachten 2026. Sie legen einen Anstieg auf 45,4 % im Jahre 2030 nahe. Bis zum Jahr 2040 steigt der Beitragssatz auf 49,7 %. Auch danach setzt sich der Anstieg fort, wenngleich langsamer.

Die Versäumnisse der Vergangenheit bewirken, dass sich der Beitragssatz selbst bei sehr guten Annahmen und Entwicklungen erstmal nicht mehr unter 40 % bewegen wird. Die Sozialgarantie von 40 % bei Sozialabgaben ist aktuell außer Reichweite. Dies ist vor allem der finanziellen Lage der Krankenkassen geschuldet. Aber auch die Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung steigen weiter an in den kommenden Jahren.

Dies erzeugt massive Risiken für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung im Inland mit ungünstigen Auswirkungen auf die Beschäftigung und gefährdet den gerechten Ausgleich zwischen den beteiligten Generationen. 

Das zeigen zahlreiche Berichte, u.a. der Bericht der BDA-Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung (ursprünglich aus 2020, aber 2025 aktualisiert vorgelegt) unter Leitung von Professor Dr. Werding (Ruhr Universität Bochum) ebenso eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands (Januar 2025) und des IGES Instituts im Auftrag der DAK von Januar 2026.

Es ist bereits 2,3 nach 12

Zum Januar 2026 addieren sich die Beitragssätze in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auf 42,3 %.

Sie lagen 2023 erstmalig seit zehn Jahren wieder über der 40-%-Marke.

Gegenüber dem Vorjahr nahm die Beitragsbelastung erneut zu  um knapp 0,4 Prozentpunkte, weil erneut der Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung gestiegen ist.

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Nach § 28d SGB IV umfasst der Gesamtsozialversicherungsbeitrag alle auf das Arbeitsentgelt bezogenen Beiträge zu den von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanzierten Sozialversicherungszweigen, also der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (2,9 %) und der zum 1. Januar 2005 eingeführte und zum 1. Juli 2023 erhöhte Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung (0,6 %) gehören damit zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Wir brauchen einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze wieder auf unter 40 % begrenzt werden. Auch in der Sozialversicherung benötigen wir ein Bewusstsein für langfristiges Denken und nachhaltige Entscheidungen. Wie beim 1,5-Grad-Ziel in der Klimapolitik ist für die Sozialversicherungen ein griffiges Nachhaltigkeitsziel erforderlich. Ein Stoppschild in Form einer Obergrenze bei den Sozialbeiträgen kann hierzu wesentlich beitragen. Mit dem Befund des ständig steigenden Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes darf sich die Politik nicht zufrieden geben.

Einmal im Jahr sollte die Bundesregierung zudem einen Bericht über die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme abgeben. Das stärkt die Transparenz, fördert Reformdebatten und ermutigt zu langfristigen Entscheidungen.

Die BDA setzt sich deshalb – in ihren Grundsatzpositionen, Stellungnahmen und Veröffentlichungen – dafür ein, die Leistungen aller Zweige der Sozialversicherung auf eine Basissicherung zu konzentrieren und die darüber hinaus gehenden Ansprüche vom Einzelnen selbst zu finanzieren (Stärkung der Eigenverantwortung). Das ist ohne Beeinträchtigung der sozialen Sicherung und ohne finanzielle Überforderung der Betroffenen möglich, zumal sinkende Zwangsabgaben auch zusätzliche Handlungsspielräume für private Vorsorge schaffen.

Das Verhältnis von Solidarität und Subsidiarität muss wieder in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden. Die Solidargemeinschaft darf nur da eintreten, wo Einzelne sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Die stärkere Betonung des Subsidiaritätsprinzips schafft nicht nur mehr Leistungsgerechtigkeit, sondern hält darüber hinaus den Sozialstaat langfristig finanzierbar.

Sozialleistungen steigen weiter

Nach vorläufigen Ergebnissen wurden im Jahr 2025 insgesamt rd. 1.431 Mrd. € für soziale Leistungen ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 5,7 %, der deutlich hinter dem nominalen Wirtschaftswachstum mit einem Plus von 3,3 % zurückblieb. Das Verhältnis von Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt - die Sozialleistungsquote - kletterte mit 32 % auf ein zweithöchsten Stand seit 1960 und liegt um 0,7 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (BMAS, Sozialbudget 2025).

Die steigende Sozialleistungsquote zeigt deutlich, dass die Wirtschaft schrumpft, während die Sozialleistungen sogar noch ausgebaut werden. Ohne Wachstum können wir uns den Wohlstand, und hierzu gehört unser Sozialstaat, nicht mehr leisten.  

Solidarität und Subsidiarität – mit Blick auf eine nachhaltige und generationengerechte Sozialpolitik – müssen wieder in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden.


Links und PDFs zum Thema

 

Erklärvideo zum Thema: 
Obergrenze von 40% bei Sozialbeiträgen verbindlich einhalten



Zahlen und Fakten

 

Arbeitgeber tragen den Sozialstaat

Laut Sozialbudget der Bundesregierung 2025 lag der Finanzierungsanteil der Arbeitgeber an allen Sozial­leistungen mit 34,5 % über dem des Staates (32,8 %) und deutlich höher als die Sozialbeiträge der Versicherten (31 %).

Mit dem Sozialbudget 2025 sind die Arbeitgeber erneut die größten Financiers des Sozialstaats. Das Sozialbudget ist ein statistischer Bericht der Bundesregierung, der für einen festgelegten Zeitraum die in der Bundesrepublik Deutschland erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung darstellt. Der Begriff wird auch als Kurzbezeichnung für die Summe der im Sozialbudget dargestellten Leistungen verwendet. Das Sozialbudget unterscheidet zehn Funktionen: Krankheit, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Kinder, Ehegatten, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Wohnen und Allgemeine Lebenshilfen.