Die Tarifpolitik ist ein Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft.

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Die Tarifpartner handeln gemeinsam in Tarifverträgen die Arbeitsbedingungen aus – ohne staatlichen Einfluss. Das verantwortungsvolle Zusammenwirken der Tarifpartner ist ein entscheidender Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs unseres Landes. Um diesen Erfolg auch für die Zukunft weiter zu sichern, müssen Tarifverträge immer wieder an sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden.
Tarifverträge prägen die Arbeitswelt
Der Tarifvertrag (Link zu seiteninternenem Text Tarifvertrag), insbesondere der Branchen- bzw. Flächentarifvertrag, prägt maßgeblich die Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Für die meisten Arbeitgeber ist das kollektive Aushandeln mit einer Gewerkschaft, ob selbst oder als Mitglied in einem Arbeitgeberverband, die bevorzugte Form der Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Da sich zudem auch Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, an Tarifverträgen orientieren, sind hierzulande Tarifverträge für über dreiviertel der Arbeitsverhältnisse die Grundlage. Insgesamt bestehen über 78.000 gültige Tarifverträge und jährlich werden rund 6.000 Tarifverträge neu vereinbart (Quelle: BMAS, 2019).
Tarifpolitischer Modernisierungskurs sichert Anpassungsfähigkeit und Arbeitsplätze
Die BDA tritt dafür ein, dass der Flächentarifvertrag auch in Zukunft seine Ordnungsfunktion bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen behält und den Betrieben gleichzeitig notwendige Gestaltungsspielräume sichert. In der jüngeren Vergangenheit haben moderate Tariflohnabschlüsse sowie Vereinbarungen für mehr betriebliche Flexibilität bereits einen tarifpolitischen Modernisierungskurs in Gang gesetzt. Dieser Weg sollte konsequent fortgeführt werden mit dem Ziel, Überregulierungen abzubauen und den Handlungsspielraum der betrieblichen Ebene zu stärken. Tarifbedingungen müssen wieder Mindestbedingungen im ökonomischen Sinne sein. Um den Unternehmen und Beschäftigten genügend Freiheiten einzuräumen, sollten Tarifverträge daher in erster Linie Rahmenregelungen sein. Durch eine ständige Anpassung des Flächentarifvertrags an die Veränderungen in der betrieblichen Praxis lassen sich im Wege einer „kontrollierten Dezentralisierung“ Entscheidungskompetenzen von der Tarif- auf die Betriebsebene verlagern. Den Weg dahin ebnen tarifliche Öffnungsklauseln, die auf der betrieblichen Ebene Abweichungen vom Mindestniveau des Tarifvertrags ermöglichen. Darüber hinaus kann ein Baukastensystem mit verschiedenen Modulen statt eines ganzen Tarifpakets insbesondere für kleine Betriebe ein Lösungsansatz sein. Unternehmen, die von der Komplexität eines gesamten Tarifwerks abgeschreckt werden, sollen sich z. B. für den Entgeltrahmen aus einem Tarifvertrag entscheiden können, ohne dass sie gleichzeitig auch komplexe Regelungen zur Arbeitszeit (Link zum seiteninternen Text Arbeitszeit) aus diesem Tarifwerk übernehmen müssen.
Tarifpolitische Rolle der BDA – Tarifpolitik ist ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt
Die Tarifpolitik ist für die BDA als Spitzenorganisation ein Herzstück ihrer Arbeit – auch wenn sie selbst keine Tarifverträge abschließt. Die BDA ist für ihre 48 branchenbezogenen und 14 regionalen Mitgliedsverbände und deren Mitglieder u. a. die Plattform zum branchenübergreifenden Austausch und zur Koordinierung der tarifpolitischen Grundzüge sowie Dienstleistr zu allen tarifpolitischen Fragen.