Pflegeversicherung

Die soziale Pflege­versicherung ist stärker als alle anderen Sozial­versicherungs­zweige vom demo­gra­fischen Wandel betroffen. Daher muss sie auf der Finanzierungs- wie auf der Leistungs­seite umfassend reformiert werden, um dauerhaft leistungs­fähig und finanzier­bar zu bleiben.

Nachhaltige Strukturreformen unumgänglich
Ohne eine grundlegende und nachhaltige Strukturreform, die auch eine Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur und eine bessere Nutzung der vorhandenen gesellschaftlichen Potenziale umfassen muss, droht die Belastung der Arbeitskosten durch Pflegeversicherungsbeiträge in den kommenden Jahrzehnten erheblich zu steigen. Deutschland liegt bei der Abgabenbelastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im internationalen Vergleich aber bereits auf einem sehr hohen Niveau.
„New Deal“ in der Pflege

Die BDA hat sich mit mehreren gesellschaftspolitischen Akteuren zur Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform zusammengeschlossen und Leitplanken für eine zukunftssichere Pflege entwickelt.

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Zentraler Reformschritt muss die Entkopplung der Pflegekostenfinanzierung vom Arbeitsverhältnis sein. Der beste Weg hierfür ist die Umstellung der Finanzierung auf einkommensunabhängige Pflegeprämien mit steuerfreier Auszahlung des Arbeitgeberanteils in den Bruttolohn und Sozialausgleich für Einkommensschwache. Die heutigen lohnorientierten Beiträge wirken wie eine Strafsteuer auf Arbeit. Sollte dies nicht politisch durchsetzbar sein, muss zumindest der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung gesetzlich auf dem Zentraler Reformschritt muss daher die Entkopplung der Pflegekostenfinanzierung vom Arbeitsverhältnis sein. Der beste Weg hierfür ist die Umstellung der Finanzierung auf einkommensunabhängige Pflegeprämien mit steuerfreier Auszahlung des Arbeitgeberanteils in den Bruttolohn und Sozialausgleich für Einkommensschwache. Die heutigen lohnorientierten Beiträge wirken wie eine Strafsteuer auf Arbeit. Sollte dies nicht politisch durchsetzbar sein, muss zumindest der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung gesetzlich auf dem Niveau von 2024 festgeschrieben werden. Zukünftige Ausgabensteigerungen, die über das Wachstum der Grundlohnsumme hinaus gehen, müssen dann über Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden.
 
Nur Kapitaldeckung ist generationengerecht
Zur langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der sozialen Pflegeversicherung ist zudem der Aufbau der ergänzenden kapitalgedeckten Risikovorsorge unverzichtbar. Der „Pflege-Bahr“ und andere Angebote leisten für immer mehr Menschen einen wertvollen Beitrag, etwas gegen eine drohende Finanzierungslücke im Pflegefall zu tun und helfen damit, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden. Im Umlagesystem der sozialen Pflegeversicherung drohen gravierende intergenerative Umverteilungen.
 
Teilkostendeckung beibehalten
Die Pflegeversicherung wurde aus guten Gründen vom Gesetzgeber nach dem Prinzip der Teilkostendeckung konzipiert: Ein staatlich organisiertes und über Zwangsabgaben finanziertes Pflegesystem muss sich auf eine Basissicherung beschränken, um allen Systembeteiligten genügend große Handlungsspielräume zu belassen.
 
Wettbewerbselemente ausbauen
Es war ein schwerer Fehler, bei der Einführung der Pflegeversicherung weitgehend auf Wettbewerbselemente zu verzichten. Von dem heutigen Einheitsbeitragssatz und dem bestehenden Ausgabenausgleich gehen keine ausreichenden Anreize aus, mit Beitragsmitteln wirtschaftlich umzugehen. Sowohl zwischen den Pflegekassen als auch zwischen den Leistungsanbietern sollte ein Kosten- und Qualitätswettbewerb eingeführt bzw. gestärkt werden.
 
Angehörigenpflege von Beschäftigten unterstützen
Gerade bei unvermittelt eintretender Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen stehen Beschäftigte oft nicht nur vor einer emotionalen sondern auch vor einer organisatorischen Herausforderung. Je besser und zügiger die erforderliche Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erfolgt, desto eher gelingt es auch dem Arbeitgeber, sich gegebenenfalls mit seiner Personalplanung auf diese Anforderungen einzustellen.
 
Die Beschäftigten sollten so früh wie möglich den Arbeitgeber über ihre Situation informieren, um gemeinsam zu überlegen, welche flexiblen Arbeitslösungen hilfreich und gleichzeitig betriebsintern machbar sind. Die Beratung durch Pflegestützpunkte (bzw. COMPASS für privat Krankenversicherte) kann sehr hilfreich sein und viele organisatorische Notwendigkeiten beschleunigen, mit denen der pflegende Angehörige zu Beginn konfrontiert und manchmal

Neu seit 1. Juli 2023: Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Pflege­versiche­rung

Zum 1. Juli 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflege­versiche­rung entlastet. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitrags­satz­punkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat oder hätte. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Für die häufigsten Fragen hat die BDA ein FAQ und Muster zu Ihrer Unterstützung erstellt:

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