Wenn schon die Arbeitgeber Aufgaben der Sozialversicherung übernehmen, dann muss und kann dies nur zwingend zur Folge haben, dass die Aufgabenerfüllung ohne aufwendige Bürokratie möglich ist. Genau das ist heute aber nicht der Fall. Das Dickicht an sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geht mit erheblichen Haftungsrisiken einher und verursacht bei den Unternehmen enorme Verwaltungskosten. Probleme bereiten insbesondere die komplizierte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, das ausufernde Melde- und Bescheinigungswesen sowie die Unterschiede zwischen Sozialversicherungs- und Steuerrecht.