Aus- und Fortbildungsordnungen schaffen den Rahmen, damit Fachkräfte ausgebildet werden, die von Branchen und Unternehmen dringend benötigt werden. Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden und Unternehmen engagieren sich daher kontinuierlich und zahlreich in der beruflichen Ordnungsarbeit.
Stellen Branchen oder Unternehmen fest, dass sich die Anforderungen an zu vermittelnde Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen in einem Berufsbild verändern, stoßen sie ein „Neuordnungsverfahren“ an. So ist gewährleistet, dass Aus- und Fortbildungsordnungen den aktuellen Anforderungen entsprechen und bedarfsgerecht aus der Praxis heraus aktualisiert werden. Auch die Schaffung neuer Berufe ist auf diese Weise möglich wie z. B. die Kaufleute im E-Commerce im Jahr 2018 oder die Ausbildung zum Gestalter / zur Gestalterin für immersive Medien zum August 2024.
Die Koordinierung der Verfahren liegt arbeitgeberseitig beim Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB), gewerkschaftsseitig beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Die Ordnungsarbeit sorgt dafür, dass Aus- und Fortbildungsinhalte den aktuellen Bedarfen der Praxis entsprechen und damit modern bleiben.
Dabei werden Aus- und Fortbildungsordnungen immer so formuliert, dass sie auf alle Unternehmen (klein, mittel, groß) übertragbar und „technikoffen“ sind.
In der Ordnungsarbeit werden somit bundeseinheitliche Standards gesetzt, die an den jeweiligen Ausbildungsbetrieb und seinen spezifischen Kontext angepasst werden können. Unternehmen und Auszubildende können immer mehr machen, als in den Aus- und Fortbildungsordnungen festgelegt ist.
Wenn sich die Sozialpartner einer Branche einig sind, dass Inhalte einer Aus- oder Fortbildungsordnung aktualisiert oder geändert werden sollen, verständigen sie sich auf die neuen Eckdaten [1]. Danach beginnt das Hauptverfahren. Geschieht dies ohne größere Differenzen, dauert ein Neuordnungsverfahren bis zum Inkrafttreten rund zwei Jahre. Das Hauptverfahren nimmt dabei ungefähr die Hälfte der Zeit ein (s. Grafik). Hier findet die eigentliche „Sachverständigenarbeit“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis, unterstützt vom BIBB und unter Beteiligung von Bund und Ländern statt.
Sind für die Aktualisierung einer Aus- oder Fortbildungsordnung nur kleine Änderungen nötig, kann dies auch schneller gehen (sogenannte „Änderungsverordnung“). Sind jedoch umfangreiche Voruntersuchungen notwendig, z. B. um die Frage zu klären, ob in einer Branche Bedarf für einen gänzlich neuen Beruf besteht, verlängert sich die Zeit.
Eckdaten bestehen aus folgenden Angaben: Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer und -struktur, Qualifikationskatalog, Gliederung des Ausbildungsrahmenplans, Prüfung (gestreckt oder konventionell), Anrechnung (2-jähriger Beruf), Berufsgruppe. Eckdaten sind verbindlich und können im Verfahren nur mit Zustimmung aller (Sozialpartner, Ressorts, KMK) auf Antrag geändert werden.
Ordnungsarbeit ist Konsensarbeit – und zwar auf allen Ebenen. So wäre es z.B. nicht möglich, einen neuen Ausbildungsberuf aufzusetzen, wenn nur ein oder zwei Unternehmen dies möchten, die Branche aber keinen Bedarf sieht oder keine Einigkeit zwischen den Sozialpartnern besteht.
Daher ist es die oberste Prämisse in der Ordnungsarbeit, offen miteinander zu kommunizieren. Dies gilt insbesondere innerhalb der jeweiligen Branche und zwischen Branche und KWB, das für Beratung, Koordination und weitere Abstimmungen zuständig ist. Werden Verfahren als „kompliziert“ oder „langwierig“ empfunden, liegt dies oft am fehlenden Konsens zwischen den Sozialpartnern. Ist dieser jedoch gegeben, steht einem zügigen Verfahren meist nichts entgegen.
Das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung koordiniert und vertritt die Positionen, Initiativen und Interessen der Wirtschaft in der beruflichen Ordnungsarbeit. Es wird getragen von den großen Verbänden der deutschen Wirtschaft: BDA, DIHK, Gesamtmetall, HDE, ZDH, BAVC, BFB, BGA, DBV.
Die BDA übernimmt die Information, Koordination und Abstimmung mit ihren Mitgliedern.
[1] Eckdaten bestehen aus folgenden Angaben: Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer und -struktur, Qualifikationskatalog, Gliederung des Ausbildungsrahmenplans, Prüfung (gestreckt oder konventionell), Anrechnung (2-jähriger Beruf), Berufsgruppe. Eckdaten sind verbindlich und können im Verfahren nur mit Zustimmung aller (Sozialpartner, Ressorts, KMK) auf Antrag geändert werden.