Dr. Thomas Koppe, Head of Apprenticeship & Education MERCK, Vorsitzender des BDA-Arbeitskreises Berufsbildung (gemeinsam mit BDI)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) ist ein Transparenz-Instrument und macht seit 2013 die Gleichwertigkeit beruflicher und hochschulischer Qualifikationen sichtbar. Die formalen Qualifikationen der beruflichen und hochschulischen Bildung werden im Konsens aller Beteiligten – Bund, Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Bildungsbereiche – acht Niveaus zugeordnet, die durch Lernergebnisse beschrieben werden. Die vorgenommenen Zuordnungen bauen dadurch auf eine breite Akzeptanz.
Der DQR schafft somit erfolgreich und konkret Orientierung und Information – aber keine Sonderrechte. Mit einem bestimmten DQR-Niveau ist weder ein bestimmtes Tarifniveau noch eine Zugangsberechtigung zur nächsthöheren Qualifizierungsstufe verbunden. Über tarifliche Eingruppierungen bestimmen ausschließlich und richtigerweise die Tarifpartner. Sie ist abhängig von Komplexität und Verantwortungslevel der jeweiligen Tätigkeiten. Über Zugänge entscheiden die aufnehmenden Bildungseinrichtungen. Dies muss auch in Zukunft so bleiben. Eine gesetzliche Regelung für den DQR ist nicht nötig