Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt voranbringen

Seit dem Jahr 2015 sind ca. 1,75 Mio. Asylerstanträge in Deutschland gestellt worden (BAMF, Asylzahlen, Oktober 2020). Viele dieser Menschen, denen wir humanitären Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung gewähren, werden für längere Zeit oder für immer in Deutschland bleiben. Ein Arbeitsplatz mit sicherem Einkommen ist der zentrale Ansatzpunkt für ihre Integration. Es ist deshalb wichtig, schnell mit der Integration in den Arbeitsmarkt zu beginnen und so die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Die Erwartungen sollten aber auch realistisch sein: Die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten braucht Zeit.

Aktives Engagement der Wirtschaft für die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
Die Arbeitgeber engagieren sich vielfältig für die erfolgreiche Integration von Geflüchteten. Die Aktivitäten reichen vom sozialen Engagement bis zur Bereitstellung von Praktikums-, Arbeits- und Ausbildungsplätzen (siehe www.erfolgreich-integrieren.de). Monat für Monat schaffen immer mehr Geflüchtete den Sprung in eine Ausbildung oder Beschäftigung. Fast ein Viertel der Unternehmen hat in den vergangenen drei Jahren Flüchtlinge qualifiziert und beschäftigt (). Die Entwicklung zeigt sich auch in der Zahl der Geflüchteten in Beschäftigung: Die Zahl der Beschäftigten aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern ist im August 2020 auf 440.000 gestiegen (August 2019: 419.000). Auch die Beschäftigungsquote steigt – entgegen dem pandemiebedingten Trend – weiter, von 35,4 % im August 2019 auf 36,3 % im August 2020 ().
 
Arbeitsmarktintegration fördern, schnelle Klarheit über Bleiberecht schaffen
Anerkannte Geflüchtete, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen, und Geduldete ohne Arbeitsverbot müssen schnellstmöglich in Schulbildung, Ausbildung und Beschäftigung integriert werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung zur dauerhaften Integration in die Gesellschaft. Es ist zudem auch volkswirtschaftlich sinnvoll, da Kosten durch den Bezug von Sozialleistungen reduziert werden. Dazu ist es erforderlich, Asyl- und eventuell anschließende Klageverfahren schnell durchzuführen, damit Klarheit über die Bleibeperspektive der Betroffenen herrscht. Für Geduldete, die ihre Ausreise nicht durch eigenes Verhalten verhindern, diese aber trotzdem nicht möglich ist, sollten die Bleiberechtregelungen wie z. B. die Beschäftigungsduldung genutzt werden.
 
Sprachförderung und Zugang zu Bildung von Geflüchteten zielgenau stärken

Der Erwerb von Deutschkenntnissen ist für die Integration von Geflüchteten und ihre späteren Berufschancen von zentraler Bedeutung. Entscheidend für ein erfolgreiches Erlernen der deutschen Sprache ist eine zielgruppengerechte, qualitativ hochwertige und ausreichende Sprachförderung. Mit einer Kombination aus Sprach- und Orientierungskurs, der auf das Leben in Deutschland vorbereiten soll, bilden die Integrationskurse hierbei den ersten Baustein. Dabei ist sicherzustellen, dass ausreichende Kapazitäten für die Integrationskurse, insbesondere im ländlichen Raum zur Verfügung stehen, und die Kurse zeitnah nach Einreise beginnen. Der gezielte Ausbau der berufsbezogenen Sprachkurse, der auf die Integrationskurse aufbauen soll, ist der nächste Baustein, um die allgemeine Sprachkompetenzen weiterzuentwickeln und branchenspezifische Fachsprache zu erlernen. Coronabedingte Kursunterbrechungen müssen schnellstmöglich nachgeholt oder – soweit möglich – durch virtuelle Formate ergänzt werden.

Grundlage für die Integrationspolitik sollte das „Prinzip des Förderns und Forderns“ sein: Die Teilnahme am Integrationskurs muss deshalb verpflichtend sein. Denn Integration bedeutet neben Angeboten an die Zugewanderten auch, dass die Aufnahmegesellschaft die Erwartungen klar formuliert. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache ist es unabdingbar, dass Geflüchtete die Werte der demokratischen Gesellschaft und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Toleranz anerkennen.

Kinder und Jugendliche gilt es frühzeitig in das Bildungssystem zu integrieren. Kitas, Schulen, Berufsschulen und Bildungszentren müssen mit den nötigen Ressourcen, Erziehungs- und Lehrkräften ausgestattet werden. Notwendig ist zudem eine bundesweite Schulpflicht nach drei Monaten Aufenthalt und eine Sprachförderung, die bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt.

 
Rechts- und Planungssicherheit in der Ausbildung für bessere Integrationschancengewährleisten

Da die Mehrheit der Geflüchteten unter 30 Jahre alt ist, stehen sie noch am Anfang ihres Berufslebens. Das junge Alter ist eine Chance, da viele Geflüchtete für eine duale Berufsausbildung in Betracht kommen. So können ihre Qualifikationen in der Berufsschule ausgebaut und mit der Praxis aus dem Berufsalltag kombiniert werden. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass Auszubildende ihrer Berufsausbildung zu Ende machen können und z. B. nicht abgeschoben werden können. Die Ausbildungsduldung (sog. 3+2-Regelung) für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Geduldete verbessert die Integrationschancen in Ausbildung deutlich und stellt sicher, dass eine begonnene Ausbildung auch beendet werden kann. Dabei ist eine bundesweit abgestimmte und transparente Anwendungspraxis dieser Regelung entscheidend, um effektive Rechtssicherheit für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende zu schaffen.

Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit sind für viele Jugendliche – Geflüchtete wie Einheimische – wesentlich, um den Weg einer (duale) Ausbildung zu unterstützen. Die erfolgte Öffnung der Instrumente der Ausbildungsförderung ist deshalb ein deutlicher Fortschritt. Wichtig ist zudem eine kontinuierliche, individuelle Begleitung vor und während der Ausbildung oder berufsbegleitenden Qualifizierung (z. B. über Teilqualifizierungen) durch einen „Kümmerer“, der als zentraler Ansprechpartner – auch für den Arbeitgeber – fungiert.

 
Dauerhafte Lösung nur gesamteuropäisch möglich
Die EU steht in der Asyl- und Flüchtlingspolitik weiterhin vor immensen Herausforderungen, die nur gemeinsam geschultert werden können. Ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb der Europäischen Union (EU) für eine gerechte Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten, eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen, finanzielle Unterstützung für die Staaten in den Herkunftsregionen, wohin die mit Abstand meisten Menschen geflohen sind, sowie eine effektive Bekämpfung der Fluchtursachen sind dringend notwendig für die Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen.
1. August 2024

Geflüchtete

21. Juni 2024

Zuwanderung und Integration