BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt zum heute im Rat angenommenen Trilogergebnis zu einer europäischen Mindestlöhnerichtlinie:
Eine Regelung des Arbeitsentgelts durch die EU schließen die europäischen Verträge aus
Berlin, 4. Oktober 2022. "Mit europäischen Vorgaben für Mindestlöhne überdehnt die EU ihre Kompetenzen. Vor allem durch Richtwerte für die Mindestlohnhöhe, die sich an Durchschnitts- und Medianlöhnen orientieren, werden die Mitgliedstaaten und Sozialpartner ihrer notwendigen Flexibilität beraubt. So gerät die Lohnfestsetzung aus dem Gleichgewicht. Eine Regelung des Arbeitsentgelts durch die EU schließen die europäischen Verträge aus. Eine hohe Tarifbindung kann nicht per Gesetz verordnet werden. Eine gesunde Tarifbindung entsteht nur, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam attraktive Tarifverträge gestalten können. Die europäische Mindestlöhne-Richtlinie schafft keine besseren Bedingungen für eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Heute ist kein guter Tag für die Tarifautonomie in Europa."
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