Mobile Arbeit ist flexibel und vielfältig. Um sie als Chance zu nutzen, braucht es daher einen flexiblen Rahmen, Vertrauen und Verantwortung
Beschäftigte wünschen sich mobile Arbeit und Betriebe kommen diesen Wünschen – wo dies möglich und sinnvoll ist – in vielfältiger Weise nach. Arbeitgeber und Beschäftigte sowie die Betriebs- und Tarifpartner brauchen weite Spielräume, um mobile Arbeit gestalten zu können. Einen gesetzlichen Anspruch oder Erörterungsanspruch auf mobiles Arbeiten darf es daher nicht geben. Damit würde reguliert und bürokratisiert, was sich vor Ort viel besser regeln lässt und längst „Praxis“ ist. Das gilt schon deshalb, weil mobiles Arbeiten von Branche zu Branche, Be-trieb zu Betrieb und auch je nach individueller Tätigkeit unter ganz anderen Voraussetzungen möglich und sinnvoll ist.
Mobile Arbeit unterliegt grundsätzlich den gleichen Vorgaben des deutschen Arbeitsschutz-rechts wie die Beschäftigung in einer Arbeitsstätte. Damit ist schon heute ein hohes Schutzniveau gegeben. Richtig ist aber, dass die Beschäftigten bei mobiler Arbeit stärker gefordert sind, selbst für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Arbeitgeber können die Beschäftigten bei der Entwicklung ihrer persönlichen Arbeitsgestaltungskompetenz mit entsprechenden Unterweisungen und Trainings unterstützen. Sie können jedoch nicht die zahlreichen und ihnen oftmals unbekannten Arbeitsorte ihrer Beschäftigten kontrollieren. Das ist nicht nur vom Aufwand her unmöglich, sondern auch, weil ihnen der Zugang zu privaten Wohnungen rechtlich verwehrt ist.
In einigen Bereichen kann dennoch auch der Staat dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für mobile Arbeit zu verbessern:
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