Belastungen für Unternehmen durch EU-Gesetzgebung dringend bremsen – Vorschläge für ein Belastungsmoratorium in der aktuellen Multikrise


 
BDA AGENDA 24/22 | Thema der Woche | 8. Dezember 2022

Die EU-Gesetzgebung braucht eine regulatorische Atempause. Die möglichen Auswirkungen auf Unternehmen im Binnenmarkt müssen grundsätzlich so weit wie möglich vorab bemessen und abgeschätzt werden.

In der aktuell schwelenden Multikrise müssen wir die europäische Wirtschaft stärken, statt sie durch neue bürokratische Vorgaben zu schwächen. Bei vielen europäischen Gesetzgebungsverfahren sind die konkreten Folgen für Unternehmen und Beschäftigte außer Blick geraten – immer öfter werden neue bürokratische Vorgaben in einzelnen Richtlinien und Verordnungen erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingeführt, so dass die konkreten administrativen Folgen unbekannt sind. Zudem führen parallele Gesetzgebungsverfahren häufig zu unerwarteten kumulativen Effekten. Als Ergebnis sind beispielsweise die Dimensionen von Berichtspflichten nicht mehr abschätzbar.

Ein EU-Belastungsmoratorium bekommt immer mehr Zustimmung: Das Europäische Parlament will Unternehmen und Bürger entlasten, die EU-Kommission will einen Wettbewerbsfähigkeitscheck einführen. Auch die deutsche Bundesregierung will sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die Wirtschaft während der Krise nicht durch unverhältnismäßige zusätzliche Bürokratielasten zu beeinträchtigen.

Bisher haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von den Versprechungen zur Bürokratiebremse aber wenig gespürt. Viele im Jahr der Europawahl 2019 geplante EU-Gesetzgebungsvorhaben passen in der jetzigen Form nicht mehr in die Zeit, dennoch setzten die EU-Institutionen ihre Arbeit unverändert fort. Die Verfolgung politischer Prioritäten ohne Rücksicht auf mögliche Auswirkungen kann in der aktuellen Situation nicht absehbare Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wohlstand in Europa haben.

Statt „business as usual“ braucht die europäische Wirtschaft eine regulatorische Atempause. Im BDA-Positionspapier schlagen wir vor, wie Entlastungen durch EU-Gesetzgebung in verschiedenen Gesetzgebungsphasen erreicht werden können.

Einige Beispiele: In der Vorbereitungsphase eines EU-Gesetzgebungsvorschlags muss den Empfehlungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle stärker gefolgt und das „One in, one out“-Prinzip für alle Bereiche zwingend verankert werden. Auch in der Verhandlungsphase der EU-Institutionen müssen die Folgen der geplanten Änderungen am Gesetzgebungsvorschlag geprüft werden, denn diese weichen oft stark vom Ursprungsvorschlag ab. In der nationalen Umsetzung sollten keine zusätzlichen Vorgaben im Vergleich zur EU-Richtlinie eingeführt werden („gold-plating“) – und zudem soll die nationale Umsetzung nicht zu knapp vor Umsetzungsfrist stattfinden, weil die Unternehmen Zeit brauchen, die notwendigen Schritte zur Implementierung vorzunehmen.