©AdobeStock Daniel Ernst
Der Erwerb von Deutschkenntnissen ist für die Integration und die späteren Berufschancen von zentraler Bedeutung. Entscheidend für ein erfolgreiches Erlernen der deutschen Sprache ist eine zielgruppengerechte und qualitativ hochwertige Sprachförderung. Dabei ist sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Sprachkursen, insbesondere auch im ländlichen Raum, zur Verfügung steht und die Kurse auch berufsbegleitend besucht werden können.
Grundlage für die Integrationspolitik sollte das „Prinzip des Förderns und Forderns“ sein: Zu Recht ist die Teilnahme an einem Integrationskurs für z. B. Personen, die Grundsicherung beziehen oder in besonderer Weise integrationsbedürftig sind, verpflichtend. Denn Integration bedeutet neben Angeboten an die Geflüchteten auch, dass die Aufnahmegesellschaft die Erwartungen klar formuliert. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache ist es zentral, die Werte, die in Deutschland wichtig sind, z. B. Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung anzuerkennen.
Kinder und Jugendliche gilt es frühzeitig in das Bildungssystem zu integrieren. Kitas, Schulen, Berufsschulen und Bildungszentren müssen mit den nötigen Ressourcen, Erziehungs- und Lehrkräften ausgestattet werden. Notwendig ist zudem eine bundesweite Schulpflicht nach drei Monaten Aufenthalt und eine Sprachförderung, die bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt.
Die Geflüchteten sind überwiegend unter 30 Jahre alt und sie stehen noch am Anfang ihres Berufslebens. Das junge Alter ist eine Chance, da viele Geflüchtete für eine duale Berufsausbildung in Betracht kommen. So können ihre Qualifikationen in der Berufsschule ausgebaut und mit der Praxis aus dem Berufsalltag kombiniert werden. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass Auszubildende eine begonnene Berufsausbildung auch bei z. B. negativem Ausgang des Asylverfahrens abschließen und im Anschluss eine Beschäftigung im Ausbildungsberuf aufnehmen können.
Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit sind für viele Jugendliche – Geflüchtete wie Einheimische – wesentlich, um den Weg einer (dualen) Ausbildung zu unterstützen. Die erfolgte Öffnung der Instrumente der Ausbildungsförderung ist deshalb ein deutlicher Fortschritt. Wichtig ist zudem eine kontinuierliche, individuelle Begleitung vor und während der Ausbildung oder berufsbegleitenden Qualifizierung (z. B. über Teilqualifizierungen) durch einen „Kümmerer“, der als zentraler Ansprechpartner – auch für den Arbeitgeber – fungiert.
Entwicklung der Asylerstantragszahlen seit 2012, Quelle: BAMF, Asylzahlen, Oktober 2020
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