Im Juni 2011 hat der UN-Menschenrechtsrat die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte („Guiding Principles on Business and Human Rights“) des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, Professor John Ruggie, verabschiedet. Die Leitprinzipien beinhalten das „Protect, Respect and Remedy“-Framework, das klar zwischen der Verantwortlichkeit der verschiedenen Akteure im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte unterscheidet:
Die UN-Leitprinzipien bilden eine gute Grundlage für die weltweite Förderung der Menschenrechte. Um die Umsetzung der Leitprinzipien voranzutreiben, wurde eine Expertengruppe ins Leben gerufen, die UN-Working-Group on Business and Human Rights. Während ihres Mandates sollen die Experten durch Länderbesuche, die Entwicklung von Informationsmaterialien und den intensiven Dialog mit allen Stakeholdern den Bekanntheitsgrad der UN-Leitprinzipien verbessern und durch Maßnahmen zur Kapazitätsbildung gleichzeitig deren Implementierung fördern. Bislang haben 26 Staaten nationale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien verabschiedet. In Deutschland hat die Bundesregierung die UN-Leitprinzipien durch den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) umgesetzt und im Jahr 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) verabschiedet.
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