Früh fördern, Startchancen verbessern:
Qualität in der Kita gezielt stärken
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG) BT-Drs. 21/8239
28. Oktober 2026
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf des neuen Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes setzt die völlig richtigen Schwerpunkte für die frühkindliche Bildung. Zum einen wird eine flächendeckende Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstandes aller Kinder im fünften Lebensjahr und bei Bedarf eine anschließende Förderung vorgesehen. Zum anderen erhalten Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit ungünstigen Startbedingungen zusätzliche Ressourcen. Damit adressiert der Bundesgesetzgeber die größten Handlungsbedarfe im Bildungssystem: Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit. Beide Ziele müssen früh grundgelegt werden – die Jahre vor der Schule sind entscheidend für den späteren Bildungserfolg. Richtig ist es deshalb ebenso, den Übergang von der Kita in die Grundschule zu verbessern und die Förderung somit nahtlos fortsetzen zu können.
Die Kita ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt damit maßgeblich zur Fachkräftesicherung in der Wirtschaft bei. Sie ist aber auch die erste Stufe des Bildungssystems. Dass die entscheidenden Grundlagen in diesen frühen Jahren gelegt werden, ist einhelliger Konsens in Forschung, Gesellschaft und Politik. Der Gesetzesentwurf entspricht dieser Erkenntnis und nimmt sie ernst.
Die Länder erhalten ausreichend Vorlauf für die Umsetzung der Maßnahmen und sind insbesondere in der Verantwortung, dass auch Kinder ohne Kita-Besuch von der Sprachförderung erreicht werden. Zugleich ist eine dauerhaft verlässliche Finanzierung der Kitas erforderlich, auch durch den Bund, damit die angestrebten Qualitätsverbesserungen nachhaltig umgesetzt werden können.
Wir unterstützen ausdrücklich die Grundlogik: früh diagnostizieren, verbindlich fördern, Ressourcen sozial zielgerichtet einsetzen und Übergänge datengestützt gestalten.
Im Einzelnen
Sprachfeststellung und -förderung werden verbindlich
Sprache ist die entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilhabe an Bildung und Gesellschaft. Mit dem Gesetz wird die Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr endlich bundesweit verbindlich gemacht. Dies gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen, aber auch für Kinder, die keine Kita besuchen.
Für die Diagnostik wie für die anschließende Förderung der Kinder – bei Förderbedarf – werden den Kitas personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Entscheidend wird jedoch ebenfalls sein, dass diese personellen Ressourcen angesichts des bestehenden Fachkräftemangels tatsächlich gewonnen und dauerhaft gesichert werden können.
Bislang werden Sprachscreenings und die Folgemaßnahmen in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt, dies hat zuletzt der Nationale Bildungsbericht 2026 hervorgehoben. Ziel muss es sein, die Schulreife aller Kinder durch ausreichende Sprachkenntnisse systematisch und flächendeckend sicherzustellen.
Neben dem Sprachstand ist es richtigerweise auch vorgesehen, weitere Basiskompetenzen der Kinder zu erheben wie Motorik, Selbstregulation und mathematisches Grundverständnis. Diese Kompetenzen sind fundamental für die weitere Bildungsbiografie der jungen Menschen. Auch die natürliche Neugier der Kinder wird betont. An dieser Neugier kann MINT-Bildung in der Kita gut ansetzen: Auch die gezielte MINT-Förderung sollte im Gesetz aufgeführt werden. Sie ist im Kita-Bereich noch keineswegs selbstverständlich – damit werden Chancen der frühen MINT-Förderung vertan.
Startchancen-Programm für Kitas in herausfordernder Lage sinnvoll
Im Fokus des Gesetzesentwurfs stehen zu Recht die Startchancen für Kinder mit ungünstigen Startbedingungen. Für Kitas mit einem höheren Anteil von Kindern „in herausfordernden Lebenslagen“ sind daher zusätzliche personelle Ressourcen vorgesehen, es wird von 10 % der Kitas in jedem Bundesland ausgegangen. Kriterium für die Zuwendung ist zu Recht, ob dort besonders viele Kinder sind, die in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, deren Familiensprache nicht deutsch ist oder deren sprachliche Entwicklung auffällig ist. In Zeiten knapper werdender Kassen ist die Prioritätensetzung bei den Kindern richtig, die für ihre Förderung vor allem auf die Kita angewiesen sind.
Eine ausgesprochene Förderlücke besteht allerdings bei den Kindern, die in vergleichbarer Lage aufwachsen, aber eben keine frühkindliche Einrichtung besuchen. Ihre Förderung ist durch das Gesetzesvorhaben nicht abgesichert. Alle Kinder mit festgestelltem Förderbedarf müssen verbindlich erreicht werden, unabhängig davon, ob sie eine Kita besuchen. Zum einen sollte es Ziel sein, dass möglichst alle Kinder im Vorschulalter eine Kita besuchen, zum anderen müssen die Länder für Kinder ohne Kita-Platz einen klaren Förderweg mit einer verbindlichen Teilnahme organisieren.
Langfristig fördern – Daten an Grundschule und Statistik weitergeben
Der Übergang von der Kita in die Grundschule wird deutlich verbessert und die Vorbereitung als Aufgabe der Kita fest verankert. Es ist richtig, die Weitergabe der festgestellten Lernverläufe an die Grundschule sicherzustellen: Damit wird eine kontinuierliche Förderung möglich. Letztlich braucht es eine solche kontinuierliche Beobachtung und Förderung sogar über die weitere Schulbiografie hinweg.
Das vorgesehene Monitoring, insbesondere des Entwicklungsbedarfs der Kinder, ist unabdingbar für eine wirksame und flächendeckende Verbesserung der Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit. Dabei ist auch klar: Mehr Daten müssen zu besserer Steuerung führen, nicht zu mehr Bürokratie. Die Erweiterung der Statistik um Informationen zu Förderbedarfen und sozialen Ausgangslagen schafft eine wichtige Grundlage für eine datengestützte Qualitätsentwicklung. Die zusätzlichen Berichtspflichten müssen jedoch so gestaltet werden, dass bereits vorhandene Daten konsequent genutzt, Mehrfacherhebungen vermieden und die pädagogischen Fachkräfte nicht mit vermeidbarem Dokumentationsaufwand belastet werden.
Verlässlich gestalten und finanziell absichern
Die Zuschüsse werden im Gesetzesentwurf zwar regressiv gestaltet, andererseits ist damit ein längerer Zeitraum gesichert als in den bisherigen Regelungen. Vor dem Hintergrund steigender Personal- und Betriebskosten sollte jedoch überprüft werden, ob die Finanzierungsstruktur auch langfristig eine nachhaltige Qualitätsentwicklung ermöglicht. Eine verlässliche, auf Dauer angelegte und auch finanziell bedeutsame Mitverantwortung des Bundes im Bereich der frühen Bildung ist erforderlich.
Länder sind in ihren Aufgaben gefordert
Der Bundesgesetzgeber sichert erstmalig bundesweite Vorgaben insbesondere für Sprachdiagnostik und -förderung sowie für ergänzende Unterstützungsmaßnahmen z.B. durch die Fachberatung. Die konkrete Ausgestaltung ist Aufgabe der Länder. Den Ländern ist zeitlicher Vorlauf gegeben, wenn die Sprachfeststellungen 2029 und die Entwicklungsbeobachtungen erst 2032 verpflichtend sein sollen. Damit besteht eine ambitionierte bundesweite Verbindlichkeit, aber keine unrealistische Sofortumsetzung.
Die Länder sind zudem gefordert, für die Förderung der Kinder zu sorgen, die keine Kita besuchen. Dies ist insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund entscheidend, die bislang unterrepräsentiert sind. Von ihnen haben im U3-Bereich lediglich 22 % einen Kita-Platz (gegenüber 45 % der Kinder ohne Migrationshintergrund) und zwischen 3 und 6 Jahren nur 77 % (gegenüber 99 %). Das Gesetz würde einen Großteil seiner Zielsetzung verfehlen, wenn nicht gerade diese Kinder erreicht werden.
Dieser Punkt ist besonders wichtig, denn frühes Fördern, insbesondere sprachlich, trägt maßgeblich zu besseren Startchancen bei und damit zu besserer Teilhabe der jungen Menschen wie zum allgemeinen Wohlstand in unserem Land. Auch die Nachwuchssicherung der Unternehmen und die Innovationskraft der Wirtschaft sind auf gut gebildete, kompetente und kreative junge Menschen angewiesen. Die Kita und ihre Bildungsqualität machen hierbei den guten Start aus.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Bildung
T +49 30 2033-1500
bildung@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.
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