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BAföG bedarfsgerecht stärken, Folgewirkungen bedenken

 

BAföG bedarfsgerecht stärken, Folgewirkungen bedenken

Stellungnahme zum Referentenentwurf 30. BAföGÄndG

28. Juli 2026

Zusammenfassung

Junge Menschen, die für ihren Bildungsweg staatliche Unterstützung benötigen, müssen diese auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedarfsgerecht, verlässlich und schnell bekommen. Der Referentenentwurf enthält nachvollziehbare Ansätze, um das BaföG diesbezüglich zu verbessern. Dazu zählen grundsätzlich auch die erhöhten Bedarfs- und Freibeträge.

Bei jeder Erhöhung der Leistungen des BAföG muss aber auch bedacht werden, dass Verknüpfungen mit anderen Förderinstrumenten und -systemen bestehen. Änderungen im BAföG wirken sich auf das sog. Meister-Bafög (AFBG), die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld aus und damit auf die Länderhaushalte und den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA). Jede Sozialleistung muss erwirtschaftet werden. Daher muss jeder Ausbau staatlicher Leistungen auch die wirtschaftliche Lage und Produktivität berücksichtigen. Eine automatische Anpassung der Freibeträge steht dem entgegen und ist daher der falsche Weg. Richtig ist, dass die Bundesregierung die Erhöhung der BAföG-Leistungen zeitlich staffelt. Dies spiegelt auch die angespannte Haushaltslage des Bundes wider.

Nach wie vor ist es ein Hauptdefizit des BAföG, dass dieses Förderinstrument nicht ausreichend digitalisiert und so komplex ist, dass es junge Menschen von einer Antragsstellung abschreckt. Hier liegt die eigentliche Aufgabe für Bund und Länder, die nur gemeinsam gelingen kann.

Im Einzelnen
BAföG-Erhöhungen an Wirtschaftsentwicklung und Produktivität binden, nicht automatisieren

Der Ausbau staatlicher Leistungen muss immer auch die wirtschaftliche Lage berücksichtigen. Jede Sozialleistung muss erwirtschaftet werden. Es ist daher richtig, dass die Koalition die Leistungserhöhungen im BAföG wegen der angespannten Haushaltslage zeitlich staffelt.

Nicht sachgerecht ist die geplante automatische Erhöhung der Freibeträge u.a. für die Einkommensgrenzen der Eltern. Statt einen Automatismus zu schaffen, müssen Änderungen immer mit objektiven Kriterien, z. B. der realen Einkommens-, Inflations- und Produktivitätsentwicklung begründet werden.

Problematisch ist auch jede auch nur vermeintliche Gleichsetzung von BAföG-Geförderten mit Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung. Die Anhebung der Bedarfssätze auf Grundsicherungsniveau darf nicht den Eindruck erwecken, die Lebenslagen von BAföG-unterstützten Studierenden und Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern seien vergleichbar. Diese beiden Gruppen unterscheiden sich deutlich in Lebenssituation und Erwerbsperspektive. Studierende haben sich bewusst für ein Studium entschieden und damit z. B. gegen eine duale Ausbildung. Sie erhalten eine ganze Reihe zusätzlicher Ermäßigungen (Mensa, Wohnheime, öffentlicher Nahverkehr), die Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern nicht offenstehen.

Statt einseitig Leistungen auszuweiten, ist es wichtig, Studierende mit BAföG dabei zu unterstützen, während ihres Studiums erste Praxiserfahrungen zu sammeln. Ein sinnvolles Signal und ein besserer Hebel als pauschale Erhöhungen bei Freibeträgen wäre, die aktuelle Grenze für einen anrechnungsfreien Zuverdienst von 603 € im Monat für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger zu erhöhen. Damit wird die Eigenleistung belohnt.

Auswirkungen auf andere Fördersysteme bedenken

Änderungen im BAföG müssen immer auch die Folgewirkungen auf andere Förderinstrumente und -systeme bedenken. Werden im BaföG die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, führt dies zu Mehrkosten im Meister-Bafög (AFBG), bei Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Durch die Verbindung mit Instrumenten nach SGB II und SGB III wirkt sich eine BAföG-Novellierungen auch immer auf den Haushalt der BA aus. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, im vorliegenden Referentenentwurf keine Automatismen zur Erhöhung von Freibeträgen einzuführen.

Aktuell wird neben dem BAföG auch das Aufstiegs- oder Meister-Bafög (AFBG) novelliert (Kabinettsbeschluss AFBG vom 15. Juli 2026). Eine Abstimmung der beiden Gesetzesverfahren ist derzeit nicht erkennbar, aber sinnvoll und notwendig, zumal hiervon auch die Landeshaushalte betroffen sind. Dies gilt auch und besonders, wenn verschiedene Ressorts betroffen sind.

Digitalisierung vom Antrag bis zur Bewilligung bundesweit umsetzen

Für die Wirkung des BAföG ist entscheidend, dass die Unterstützung junge Menschen, die darauf angewiesen sind, effizient, verlässlich und zügig erreicht. Mit BAföG Digital und dem BAföG-Rechner wurden in den vergangenen Jahren wichtige Voraussetzungen geschaffen. Nun müssen die BAföG-Ämter flächendeckend digitale Akten einführen, um eine medienbruchfreie Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung sicherzustellen. Dabei braucht es bundesweit kompatible Lösungen, damit Schul- und Studienortswechsel problemlos möglich sind. Hier darf kein Flickenteppich entstehen. BAföG-Geförderte brauchen hier endlich eine technische Verwaltungsinfrastruktur, die den aktuellen Anforderungen an Digitalisierung gerecht wird.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartner:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung Bildung
T +49 30 2033-1500
bildung@arbeitgeber.de

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Stellungnahme als PDF

BDA-Stellungnahme: Zum Referentenentwurf 30. BAföGÄndG - BAföG bedarfsgerecht stärken, Folgewirkungen bedenken (Juli 2026)

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