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 15. November 2021

 

Für den effektiven Gesundheitsschutz ist das Fragerecht eine wichtige Voraussetzung

DrRainerDulger Fenster Q1©BDA Michael Hübner 300dpi

Berlin, 15. November 2021. „Dass Arbeitgeber künftig den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen und speichern dürfen, ist eine wichtige Voraussetzung, um den innerbetrieblichen Gesundheitsschutz effektiv und zielgenau zu gewährleisten. Ohne diese klare und eindeutige Grundlage wären alle Konzepte – ob 2G oder 3G – ins Leere gelaufen.

Wer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht zur Arbeit erscheint, kann bisher für die ausgefallene Arbeit keinen Lohn beanspruchen. Andernfalls droht erst recht eine Schieflage, wenn Menschen, die sich Tests und Impfung verweigern, mit bezahlter Freistellung belohnt würden. Maßstab aller Maßnahmen müssen die Interessen derer sein, die mit einer Impfung in dieser Pandemie Verantwortung für sich und andere übernehmen.

Die Politik fordert seit Monaten viel Flexibilität von der deutschen Wirtschaft ein – wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Beim Thema Boostern erwarten wir Arbeitgeber jetzt mehr Flexibilität von der Politik. Es darf kein striktes Festhalten an sechs Monaten für eine Auffrischungsimpfung geben – Corona wird uns nicht die Zeit geben. Unsere Betriebsärzte brauchen endlich ein klares Signal, dass sie unseren Beschäftigten die dritte Impfung anbieten dürfen. Je eher desto besser.“


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