Zu den Trilog-Verhandlungen zur EU-Wertschöpfungsketten-Richtlinie („Corporate Sustainability Due Diligence (CS3D)“) erklären gemeinsam in ihren Funktionen als Arbeitgebervertreter Dr. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), und Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
EU-Lieferketten-Richtlinie birgt Gefahr unkalkulierbarer Risiken
Berlin, 2. Juli 2023. „Deutsche Unternehmen und Betriebe sichern bereits heute Nachhaltigkeit und Fairness in Wertschöpfungsketten. Die Vorschläge der EU-Gesetzgeber haben aber nur ein Mehr an Regulierung zur Folge – und keinen zusätzlichen Schutz für Menschenrechte.
Die Konsequenzen sind für kleine wie große Unternehmen und Betriebe hart: Für sie alle führt die Richtlinie zu unkalkulierbaren rechtlichen Risiken und einer bürokratischen Überforderung.
Die EU-Gesetzgeber haben bei der Richtlinie potenzielle Auswirkungen völlig aus dem Blick verloren: Die EU-Institutionen haben nie eine valide Folgenabschätzung vorgelegt, welche Konsequenzen die Richtlinie für die europäische Wirtschaft und internationalen Wertschöpfungsketten wie auch ganz konkret für die Geschäftsbeziehungen und die alltägliche Betriebsführung tausender Unternehmen und Betriebe hat.
So wie die Richtlinie jetzt geplant ist, wird sie zu einer noch größeren Bürokratisierung führen, an vielen Stellen den Rückzug von deutschen Unternehmen aus globalen Wertschöpfungsketten wie auch zur Aufkündigung von Geschäftsbeziehungen führen, weil sich vor allem kleine und mittlere Unternehmen und Betriebe außerstande sehen, den geforderten Nachweis- und Dokumentationspflichten nachzukommen. Das beweisen auch erste Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz: Unternehmen kündigen an, wegen der Regulierung internationale Märkte zu verlassen. Und erste Betriebe haben Geschäftsbeziehungen eingestellt.
Die Richtlinie bringt eine Fragmentierung des EU-Binnenmarkts mit sich, da im Resultat 27 nationale Umsetzungsgesetze entstehen werden, die in allen EU-Mitgliedstaaten möglicherweise abweichende Maßgaben für Unternehmen und Betriebe beinhalten.“
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