Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärt zum Beschluss der Mindestlohnkommission:
Berlin, 26. Juni 2023. „Der jetzige Beschluss fällt in eine Zeit eines schwachen Wirtschaftswachstums und den Folgen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine.
Das Ergebnis ist eine Abwägung der aktuellen tarifpolitischen Herausforderungen und der gemeinsamen staatspolitischen Verantwortung.
Seit der außerplanmäßigen Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 durch den Gesetzgeber, sind die Tarifverdienste um rund 2 Prozent gestiegen. Der Vorschlag der Arbeitgeber, die Tarifentwicklung seit diesem Zeitraum zum Maßstab der Anpassung zu machen, hat keine Mehrheit in der Kommission gefunden.
Der jetzige Vermittlungsvorschlag, den die Vorsitzende vorgelegt und dem die Arbeitgeberseite zugestimmt hat, orientiert sich an der tarifpolitischen Entwicklung seit der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission. Hier hat die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission Zugeständnisse gemacht.“
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