Zur Neujustierung des Nationalen Normenkontrollrates erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
Berlin, 12. Januar 2022. „Deutschland muss einfacher werden. Der Gesetzgeber sollte deshalb die Neujustierung des Nationalen Normenkontrollrats zum Anlass nehmen, um den Bürokratieabbau wieder ganz oben auf die Agenda zu setzen. Hierfür brauchen wir die gesetzliche Verankerung der „One in, one out“-Regel, die in der Vergangenheit zumindest die weitere Zunahme bürokratischer Belastungen verhindert hat. Außerdem sollten die Ressorts zur Verringerung des einmaligen Erfüllungsaufwands verpflichtet werden. Damit würde die Bundesregierung in herausfordernden Zeiten ein starkes Signal des Fortschritts und Aufbruchs an die Betriebe in Deutschland senden. Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für den Erhalt von Arbeitsplätzen hierzulande ist es von großer Bedeutung, dass angekündigte Entlastungen zeitnah und mit Priorität umgesetzt werden. Neue Belastungen müssen hingegen dringend unterbleiben. Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass durch die nun gewechselte Zuständigkeit ins Bundesjustizministerium, die liberale Partei innerhalb der Ampelregierung dem Bürokratieabbau in diesem Land eine größere Bedeutung zumisst als offensichtlich das Bundeskanzleramt.“
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