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Arbeitskräfte aus dem Westbalkan: Zugänge erleichtern, Chancen stärken

 

Arbeitskräfte aus dem Westbalkan: Zugänge erleichtern, Chancen stärken

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Neunten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

15. Oktober 2026
Zusammenfassung

Die sog. Westbalkanregelung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie darf nicht begrenzt, sondern sollte weiterentwickelt und verlässlich gestaltet werden. Viele Betriebe in Deutschland sind auf Arbeitskräfte aus den Westbalkanländern angewiesen. Die Regelung ist eine wichtige Möglichkeit des Arbeitsmarktzugangs für Arbeitskräfte aus dem Ausland. Fast 20 % aller Erstaufenthaltstitel zur Erwerbsmigration wurden 2024 im Rahmen der Westbalkanregelung erteilt. Mehr als eine halbe Million Menschen aus den Westbalkanländern sind in Deutschland bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Es ist falsch, das Kontingent der sog. Westbalkanregelung auf 25.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit zu halbieren. Vor allem Branchen mit vielen offenen Stellen wie Baugewerbe, Logistik, Gastgewerbe und Pflege rekrutieren über diesen Weg. Ein funktionierendes, unbürokratisches Instrument ohne Not einzuschränken ist ein Fehler und geht am Bedarf auf dem Arbeitsmarkt vorbei. Insbesondere Erwartungen an die Bauwirtschaft, ihren Beitrag zu Infrastruktur und Wohnungsbau auszuweiten, werden so konterkariert. Sorgen vor Zuwanderung in das Sozialsystem sind unbegründet und wissenschaftlich widerlegt: Die Einreise über die sog. Westbalkanregelung setzt einen Arbeitsvertrag und ein ausreichendes Einkommen zwingend voraus.

Die sog. Westbalkanregelung einzuschränken ist angesichts der laufenden EU-Beitrittsverhandlungen mit den sechs Westbalkanländern zudem ein Schritt in die falsche Richtung und ein Widerspruch zur deutschen Position, die Westbalkanstaaten schrittweise an die EU heranzuführen.

Transparente, digitalisierte und schnelle Verfahren sind wichtig, um offene Stellen zügig zu besetzen. Visaanträge im Rahmen der sog. Westbalkanregelung sollten deshalb vollständig digital über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes erfolgen und zentral im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten bearbeitet werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollte zudem die Liste möglicher Herkunftsländer zielgerichtet ausgebaut werden.

Im Einzelnen
Kontingent der sog. Westbalkanregelung nicht einschränken, sondern abschaffen

Das Kontingent der sog. Westbalkanregelung auf 25.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu halbieren ist falsch und geht an den realen Bedarfen des Arbeitsmarktes vorbei. Das Vorhaben verhindert, dass Arbeitsplätze besetzt werden, und schafft zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die dafür notwendige Administration bei der BA. Die konkreten Bedarfe am Arbeitsmarkt liegen über dem bisher gültigen Kontingent. Das für das Jahr 2025 geltende Kontingent von 50.000 Zustimmungen wurde bereits Ende November 2025 ausgeschöpft. Für das Jahr 2026 zeichnet sich eine weiterhin hohe Inanspruchnahme des Kontingentes ab. Als Folge müssen vorliegende Anträge abgelehnt werden und bleiben Arbeitsplätze unbesetzt.

Richtig wäre deshalb, das Kontingent der sog. Westbalkanregelung grundsätzlich aufzuheben, damit Arbeitsplätze, für die es bereits geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gibt, nicht unbesetzt bleiben. Die geplante Halbierung konterkariert die Ziele der Bundesregierung beim Wohnungsbau und erschwert die Umsetzung dringend notwendiger Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Bauwirtschaft, aber auch anderen betroffenen Branchen wie der Logistik, der Gastronomie oder der Pflege werden dadurch weniger dringend benötigte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Sorgen vor Einreisen in die Sozialsysteme sind unbegründet und wissenschaftlich widerlegt. Durch die Arbeitsmarktprüfung der BA ist sichergestellt, dass Drittstaatsangehörige nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Beschäftigte. Eine Einreise in die Sozialsysteme kann nicht erfolgen, da ein Aufenthaltstitel nach der sog. Westbalkanregelung einen Arbeitsvertrag voraussetzt. So ist sichergestellt, dass der Lebensunterhalt eigenständig gesichert werden kann.

Integration in europäische Gemeinschaft fördern

Auch vor dem Hintergrund der EU-Beitrittsverhandlungen mit den Westbalkanstaaten ist es falsch und inkonsistent, den Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus diesen Staaten einzuschränken. Die Position der Bundesregierung ist, die laufenden EU-Beitrittsverhandlungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um die Westbalkanstaaten schrittweise an die EU heranzuführen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU gerade die EU-Beitrittsverträge mit Montenegro verhandelt. Die sog. Westbalkanregelung kann vielmehr dazu beitragen, die Länder sukzessive in die europäische Gemeinschaft zu integrieren und einen kontrollierten Übergang zu einer regulären EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit zu ermöglichen.

Transparente, schnelle Verfahren sicherstellen

Visaanträge im Rahmen der sog. Westbalkanregelung sollten vollständig digital über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes erfolgen. Bislang werden die Visaanträge nur in den deutschen Auslandsvertretungen in den einzelnen Herkunftsländern bearbeitet. Die Warte- und Bearbeitungszeiten lassen sich deutlich verkürzen, wenn die Anträge digital beantragt und vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zentral bearbeitet werden. Außerdem kann dann flexibel auf wechselnde Antragszahlen in einzelnen Herkunftsländern reagiert werden. In der Praxis dauern Anträge heute in der Regel mehrere Monate, vor allem aufgrund fehlender Terminkapazitäten bei den Auslandsvertretungen. Da Einreisen nach der Westbalkanregelung nur mit einem konkreten Arbeitsvertrag möglich sind, sind schnelle Verfahren besonders wichtig, um die Beschäftigungsaufnahme nicht unnötig zu verzögern. Transparente, verlässliche Angaben über die jeweils aktuellen Bearbeitungszeiten müssen zusätzlich Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitskräfte bringen.

Liste möglicher Herkunftsländer gezielt weiterentwickeln

Die sog. Westbalkanregelung sollte zielgerichtet auf weitere Herkunftsländer ausgebaut werden. Der demografische Wandel ist auch in den Westbalkanländern spürbar. Das wird das Zuwanderungspotenzial aus diesen Ländern reduzieren.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de



Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Stellungnahme als PDF

BDA-Stellungnahme: Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Neunten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (Oktober 2026)

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