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Quality Jobs durch wettbewerbsfähige Unternehmen ermöglichen

 

Quality Jobs durch wettbewerbsfähige Unternehmen ermöglichen

Stellungnahme zur zweiten Phase der Sozialpartnerkonsultation der Europäischen Kommission zum „Quality Jobs Act“

September 2026

Zusammenfassung

Der durch die Kommission angekündigte „Quality Jobs Act“ muss konsequent an der eigenen Vereinfachungs- und Wettbewerbsfähigkeitsagenda der EU ausgerichtet sein. Statt bestehende EU-Belastungen abzubauen, droht er aber neue zu schaffen. Das erklärte Ziel eines mindestens 25-prozentigen EU-Bürokratierückbaus muss auch im Bereich von Beschäftigung und Soziales verwirklicht werden. Dafür fehlt es bislang an Vorschlägen. Die EU braucht einen echten arbeitsmarktpolitischen „Omnibus“, der Unternehmen spürbar entlastet und bestehende Regeln vereinfacht. Mit den neuen Regulierungsplänen der Kommission durch einen „Quality Jobs Act" darf kein neues Belastungspaket mit sozialpolitischem Etikett entstehen. Das Paket muss Unternehmen dabei unterstützen, hochwertige Arbeitsplätze in der EU anzubieten. Dafür sollte der „Quality Jobs Act“ in den geplanten sechs Dimensionen folgende Maßgaben erfüllen:

  • Für Künstliche Intelligenz (KI) und Algorithmisches Management besteht kein zusätzlicher Regulierungsbedarf. Bestehende Vorschriften wie die DSGVO sollen durch praxisnahe Leitlinien mit Blick auf neue Technologien leichter anwendbar und rechtssicher umgesetzt werden können.
    Die Arbeitsstätten- und Bildschirmarbeitsrichtlinie müssen vereinfacht und entbürokratisiert werden. Haftung und Pflichten müssen strikt auf solche Arbeitsorte begrenzt werden, bei denen Arbeitgeber tatsächlich rechtlichen Zugang und Gestaltungsmacht haben. Regeln zur Nicht-/Erreichbarkeit sollten betrieblich gelöst werden und nicht durch starre Verbote oder neue Nachweispflichten.
  • Die Kommission muss auf neue Regeln zur Unterauftragsvergabe verzichten. Bestehende Vorgaben reichen aus. Sie müssen nur durch die Mitgliedstaaten konsequent durchgesetzt und kontrolliert werden. Wertschöpfungsketten müssen Teil unternehmerischer Freiheit bleiben.
  • Gelingende wirtschaftliche Transformation kann nicht herbeireguliert werden. Sie braucht passgenaue, marktwirtschaftliche Lösungen. Einheitliche europäische Vorgaben würden die Vielfalt der Transformationsprozesse nicht abbilden und Veränderungen verlangsamen.
  • Die Durchsetzung von EU-Gesetzgebung ist Aufgabe der Mitgliedstaaten: Schwächen bei Arbeitsinspektionen und Behörden müssen abgestellt werden. Praktikable und verhältnismäßige Gesetzgebung erleichtert die Durchsetzung.
  • Sozialpartnervereinbarungen müssen stets Vorrang vor neuer EU-Regulierung haben. Diese ermöglichen zielgerichtete und praxisnahe Lösungen für die Arbeitswelt. Sozialpartnerschaft lebt von Freiwilligkeit, Autonomie und Praxisnähe. Sie ist kein Durchführungsinstrument neuer EU-Pflichten.

 

Im Einzelnen

Europäische Unternehmen sehen sich steigenden Kosten, komplexen Vorgaben und wachsendem internationalem Wettbewerbsdruck gegenüber. In dieser Situation braucht die europäische Wirtschaft vor allem eines: mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Bürokratie. Die von der Kommission favorisierten „hochwertigen Arbeitsplätze“ entstehen nicht durch neue Vorgaben, sondern durch wettbewerbsfähige Unternehmen. Gute Rahmenbedingungen schaffen Wachstum, Produktivität und Beschäftigung. Der „Quality Jobs Act“ kann nur dann einen Beitrag zu hochwertiger Beschäftigung leisten, wenn er Unternehmen stärkt statt zusätzlich belastet. In allen sechs Dimensionen muss gelten: Bestehende Regeln sind zu vereinfachen, kohärent anzuwenden und wirksam durchzusetzen.

Einsatz von KI – fördern statt hemmen

Für KI und Algorithmisches Management besteht kein zusätzlicher Regulierungsbedarf. Existierende Vorschriften sollen durch praxisnahe Leitlinien leichter anwendbar und rechtssicher umgesetzt werden können. Neue verbindliche EU-Vorschriften für KI- und Algorithmische-Management-Systeme am Arbeitsplatz würden zusätzliche Hürden für die Einführung und Nutzung dieser neuen Technologien schaffen und damit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa beeinträchtigen. KI und Algorithmisches Management am Arbeitsplatz sind bereits durch zahlreiche EU- und nationale Vorschriften wie KI-Verordnung, DSGVO, Plattformarbeitsrichtlinie, Informations- und Konsultationsrechte sowie Arbeitsrecht reguliert.

Unternehmen müssen digitale Technologien und KI einfach, rechtssicher und produktiv einsetzen können. Es gilt, Bürokratie zu reduzieren und mehrstufige Gesetzeshürden abzubauen, anstatt zusätzliche Regelungsstrukturen zu schaffen. Mit dem KI-Omnibus hat die Kommission selbst erkannt, dass der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht und praxisnaher ausgestaltet werden muss. Erforderlich sind zielgerichtete Orientierungshilfen zur Anwendung bestehenden Rechts. Diese Orientierung darf aber nicht zur verdeckten Ausweitung bestehender Pflichten werden.

Die Vermischung von KI und Algorithmischem Management in einer neuen Gesetzesinitiative wäre ein übermäßig weiter Ansatz. Sie würde zahlreiche etablierte und nicht KI-basierte Managementpraktiken erfassen und unnötige Rechtsunsicherheit für Unternehmen schaffen. EU-Regulierung würde tief in die Arbeitsabläufe eingreifen, die in den Unternehmen seit Jahrzehnten gewachsen und erprobt sind. Es muss bei digitalen Anwendungen klar zwischen KI-basiert und nicht-KI-basiert unterschieden werden. Digitale Steuerungs- oder Planungssysteme sind in der Regel nicht KI-gestützt. Algorithmisches Management umfasst sehr unterschiedliche Anwendungen – von einfacher Einsatzplanung bis zu komplexeren datenbasierten Systemen.

Um europaweit ein einheitliches, unternehmensfreundliches Umfeld zu gewährleisten, darf es zudem kein „Gold-Plating“ in den Mitgliedstaaten geben. Etwaigen nationalen Sonderwegen muss eine klare Absage erteilt werden. Das „AI Office“ der Kommission sollte bei der Umsetzung sicherstellen, dass nationale Maßnahmen und der EU-weite Regulierungsrahmen kohärent sind. Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können nationale und sektorale Bedürfnisse am besten abbilden.

Sozialpartnerschaftliche Regelungen wie die EU-Sozialpartnervereinbarung zu Digitalisierung schaffen geeignete Leitplanken für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz – etwa zu Qualifizierung, Transparenz, dem Human-in-Control-Prinzip und dem Schutz der Beschäftigten. Aus dem sozialen Dialog gewachsene Ansätze wirken schneller, differenzierter und näher an der Praxis als starre gesetzliche Vorgaben. Nicht zuletzt schaffen sie soziale Akzeptanz, die gerade bei dem Einsatz von KI am Arbeitsplatz entscheidend ist.......

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in Deutsch in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

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BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft und
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de

EU-Transparenzregisternr. 7749519702-29

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Stellungnahme als PDF

BDA-Stellungnahme: Zur zweiten Phase der Sozialpartnerkonsultation der Europäischen Kommission zum „Quality Jobs Act“ (September 2026)

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