Strukturwandel zielgerichtet begleiten – Mobilität am Arbeitsmarkt fördern
Kernforderungen zu arbeitsmarktpolitischen, arbeits- und steuerrechtlichen Maßnahmen im Strukturwandel
26. Mai 2026
Zusammenfassung
Der Strukturwandel verändert Arbeit. Tätigkeiten ändern sich, neue Fähigkeiten werden gebraucht, Erwerbswege verlaufen seltener geradlinig. Das Ziel muss sein, Arbeit zu sichern, Jobwechsel zu erleichtern und Beschäftigungsfähigkeit zu steigern oder zu erhalten. Dafür braucht es praxistaugliche Förderinstrumente, mehr Flexibilität und klare Anreize. Der Staat sollte die richtigen Anreize für Beschäftigung setzen und unterstützen – aber nicht überregulieren.
- Zukunftskompetenzen müssen fest im Bildungs- und Weiterbildungssystem verankert sein. Wesentlich sind hier betriebsnahe Qualifizierung, KI-gestütztes Lernen und Mentoring – besonders für geringqualifizierte und ältere Beschäftigte. Diese nehmen seltener an Weiterbildung teil und sollten daher besonders adressiert werden.
- Weiterbildung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Betrieben und Beschäftigten. Sie muss sich am betrieblichen Bedarf orientieren und flexibel gestaltet sein. Pauschale Rechtsansprüche oder Pflichtfreistellungen helfen hierfür nicht. Vielmehr ist sie so zu gestalten, dass sie in die Struktur der betrieblichen Organisation passt.
- Neue Förderinstrumente braucht es nicht. Die Arbeitslosenversicherung sollte nur arbeitsmarktrelevante Weiterbildung von Beschäftigten und Arbeitslosen fördern. Die Weiterbildungsförderung sollte stärker für Job-to-Job-Wechsel genutzt werden. Sofern das bildungspolitische Ziel verfolgt wird, die allgemeine, also nicht berufsbezogene Weiterbildungsbeteiligung zu steigern, muss dies aus Steuermitteln finanziert werden und außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
- Rechtssichere Erprobungsphasen und zielgerichtete Netzwerke sollen schnelle Job-to-Job-Wechsel erleichtern, ohne Fehlanreize für die Arbeitslosenversicherung.
- Den Kündigungsschutz weiterzuentwickeln und flankierend die Betriebsverfassung anzupassen, sind bisher ungenutzte Potenziale, um die Durchlässigkeit des Arbeitsmarkts zu erhöhen.
- Eine erwerbsabhängige, schrittweise Steuerfreistellung von Abfindungen sollte Anreize setzen, zeitnah nach dem Ausscheiden aus einer Beschäftigung eine neue aufzunehmen.
- Befristete Beschäftigung kann den Einstieg in neue Arbeit erleichtern. Die gesetzlichen Regelungen sollten flexibler und arbeitsmarktnäher ausgestaltet werden. Dazu sollte die Schriftform – wie vom Koalitionsvertrag angekündigt – zur Textform weiterentwickelt werden. Die Möglichkeiten, kalendermäßige Befristungen durch Tarifvertrag zu gestalten, sollten erweitert werden. Und das Vorbeschäftigungsverbots sollte praxistauglich reformiert werden; dazu gehört eine zeitliche Konkretisierung, die vier Jahre nicht überschreiten sollte. Die Sozialpartner sollten zudem die Möglichkeit erhalten, rechtssicher die Zahl der vorgegebenen Regelbeispiele zu erweitern oder deren Voraussetzungen zu definieren.
- Das Dispositionsrecht beim Arbeitslosengeld sollte abgeschafft und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate begrenzt werden, um die Rückkehr in Beschäftigung zu fördern. Flankiert werden muss dies mit intensiver Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche und gezielter Unterstützung durch die Arbeitsagenturen, z. B. durch Orientierung, bedarfsgerechte Qualifizierung und schnelle Vermittlung.
- Die Spielräume für die Verteilung der Arbeitszeit sollten für mehr individuelle und betriebliche Flexibilität durch einen Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erweitert werden.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.
![]()





