Kostenfreie Software IW-Elan für die Meldung zur und Zahlung der Ausgleichsabgabe
BDA AGENDA 4/22 | Extra der Woche | 24. Februar 2022
Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis 31. März 2022 der BA ihre Beschäftigungsdaten anzeigen und bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote die Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämtern zahlen.
Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Auch falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies über die Software berechnet werden.
Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis 31. März 2022 der BA ihre Beschäftigungsdaten anzeigen und bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote die Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämtern zahlen.
Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich. Auch falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies über die Software berechnet werden.