Bürokratieabbau


BDA AGENDA 19/23 | THEMA DER WOCHE | 7. September 2023

Bürokratie ist ein Thema, mit denen sich Unternehmen und Verbände tagtäglich auseinandersetzen müssen. Bürokratische Anforderungen, Melde- und Dokumentationspflichten binden immer mehr Ressourcen der Unternehmen und der Verwaltung. Sie nehmen nicht nur Zeit in Anspruch, sondern bedeuten auch hohe Kosten.

Gerade jetzt, in einer Zeit, in der sich die deutsche Wirtschaft mit einem Arbeitskräftemangel, gestiegenen Finanzierungskosten und einer schwachen Auslandsnachfrage konfrontiert sieht. Wir befinden uns in einer Phase der Stagnation und brauchen Impulse, um die strategische Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort Deutschlands zu fördern. Dafür müssen Abläufe dynamischer, schneller, einfacher und digitaler werden.

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat ein Eckpunktepapier für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegt, welches letzte Woche auf der Kabinettsklausur in Schloss Meseberg von der Bundesregierung beschlossen wurde. Neben der Beschleunigung von Vergabeverfahren ist u.a. vorgesehen, die Formvorschriften in §§ 126 ff. BGB zu überarbeiten und die elektronische Form bzw. die Textform als Regelform auszugestalten. Auch im Nachweisgesetz, im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie zu den Aushangpflichten im Arbeitszeitgesetz soll eine entsprechende Anpassung der Formvorgaben vorgenommen werden.

Das vorgelegte Eckpunktepapier für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz weist in die richtige Richtung. Dennoch greift das Papier an manchen Stellen nicht weit genug und schöpft keineswegs das volle Entlastungspotenzial aus. Viele Vorschläge aus der Praxis zur Bürokratieentlastung, die Anfang des Jahres in einer Verbändeabfrage genannt wurden, wurden im Eckpunktepapier außer Acht gelassen. Punkte, wie z.B. Erleichterungen bei der eAU, die Digitalisierung und Modernisierung der Betriebsverfassung, die Ermöglichung von elektronischen Betriebsratswahlen sowie eine Arbeitszeitflexibilisierung hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, sollten dringend mitaufgenommen werden.

Die Unternehmen haben jahrelang in die Digitalisierung ihrer Arbeit und Abläufe investiert. Um eine wirkliche Entlastung für die Unternehmen und die Verwaltung herbeizuführen, muss das BMJ dafür sorgen, dass die Ausgestaltung des Arbeitsrechts die moderne Personalarbeit sowie die Verwaltungsabläufe stärkt und diese nicht behindert.

Damit nachhaltiger Bürokratieabbau spürbar ist, sollte das BMJ auf die konsequente Umsetzung der „One in, one out“ Regelung pochen. Zudem sollte im Rahmen der Gesetzgebungen ein quantifizierbares Abbauziel beim Erfüllungsaufwand gesetzt und die Digitalisierung auf allen Ebenen weiter vorangetrieben werden. Mit dem Normenkontrollrat (NKR) gibt es in Deutschland eine unabhängige Instanz, die den Fortschritt beim Bürokratieabbau überprüfen kann. Derzeit kann der NKR nur Gesetzesvorlagen aus einem Ministerium vor ihrer Vorlage beim Bundeskabinett hinsichtlich des Erfüllungsaufwands prüfen. Deshalb sollte dem NKR die Möglichkeit eingeräumt werden, alle Gesetzgebungsvorhaben, auch bei Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Bundestages oder seitens des Bundesrates, zu begutachten.