Das Bundesarbeitsministerium hat bereits 2008 das Gutachten „Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ veröffentlicht, in dem einige Modernisierungsvorschläge bereits vorgezeichnet wurden.
Die BDA hat die Gesetzesinitiative zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen im Dialog mit dem Bundesarbeitsministerium intensiv begleitet und ihre Änderungsvorschläge unterbreitet.
Die Gestaltungsrechte der sozialen Selbstverwaltung sind dort, wo es sinnvoll ist, zu erweitern. Die Verantwortungsbereiche von Gesetzgeber, Ministerialbürokratie und sozialer Selbstverwaltung müssen sachgerecht abgegrenzt sein. Der Staat sollte sich dazu auf den Erlass der Rahmengesetzgebung beschränken und die konkrete Ausgestaltung dieser Gesetzgebung der Selbstverwaltung überlassen. Kranken- und Pflegekassen müssen in Zukunft wieder Vorstandsverträge eigenverantwortlich abschließen können. Die Berufung von hauptamtlichen Geschäftsführern der Sozialversicherung muss ausschließlich in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung fallen. Auch die Arbeitslosenversicherung mit Selbstverwaltung handelt aus eigenem Recht auch gegenüber Ministerien und ist keine nachgeordnete Dienstbehörde.
Die in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sehr unterschiedliche Organisation der Selbstverwaltung sollte durch ein einheitliches Verwaltungsratsmodell ersetzt werden. Die heutige Doppelstruktur von Vorstand und Vertreterversammlung in der Renten- und Unfallversicherung führt zu einer unnötigen Mehrfachbefassung von Gremien mit denselben Fragestellungen. Außerdem sind eine hinreichende Koordination und Abstimmung zwischen beiden Gremien kaum zu gewährleisten. Die Reform der Selbstverwaltung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung hat gezeigt, dass schlankere Strukturen zu mehr Effizienz und damit besserer Steuerung führen.
Am 30. September 2024 übergibt der Sozialwahlbeaftragte Peter Weiß den Schlussbericht zu den Sozialwahlen an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Hier können Sie sich zu der Veranstaltung anmelden.
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