Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeit ist nicht nur existenzsichernd, sie ist auch sinnstiftend, macht zufrieden und sorgt für soziale Anerkennung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möchten, dass ihre Beschäftigten auch bis ins Rentenalter gesundheitlich fit, leistungsfähig und leistungsbereit sind – und investieren daher viel in die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten.

Es gibt immer weniger Arbeitsunfälle

Arbeit wird immer sicherer. Seit 1970 ist die Zahl der Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitbeschäftigte von fast 103 Unfällen auf nur 23,5 (2019) gesunken. Das ist ein Rückgang um 77 %. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist in dieser Zeit sogar um zwei Drittel zurückgegangen (DGUV, 2020). Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Arbeitsunfällen (Eurostat, 2018) und tödlichen Arbeitsunfällen deutlich unter dem EU-Durchschnitt (Eurostat, 2019). Die Zahl der Beschäftigten, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ist seit 1995 um 45 % zurückgegangen (Deutsche Rentenversicherung, 2021). Der Krankenstand der gesetzlich Versicherten bewegte sich im Jahr 2019 mit 4,3 % auf einem niedrigeren Niveau als zur Zeit der Einführung der Lohnfortzahlung im Jahr 1970 und nach der 1990 vollzogenen deutschen Einheit (Bundesgesundheitsministerium, 2020). Die Investitionen in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber, die gesetzliche Unfallversicherung und die Krankenkassen haben sich also gelohnt und den Stand von Fehlzeiten durch Arbeitsunfälle kräftig gesenkt.

Arbeitsschutz ist Pflicht, betriebliche Gesundheitsförderung die Kür

Die Gefährdungsbeurteilung ist für alle Unternehmen das grundlegende Instrument im Arbeitsschutz. Hierbei werden Gefährdungen – z. B. in Bezug auf Chemikalien, Muskel-Skelett und psychische Belastung - bei der Arbeit ermittelt, dokumentiert, Maßnahmen zur Behebung durchgeführt und auch auf Erfolg kontrolliert. Bei einer repräsentativen Befragung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie gaben 80 % der Verantwortlichen für Arbeitsschutz an, dass an den Arbeitsplätzen in ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird (NAK & BAuA, 2017). Mit der Gefährdungsbeurteilung ermitteln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Arbeitsschutzmaßnahmen schließen Maßnahmen der Arbeitsgestaltung ein. Und auch hier sind Unternehmen nachweislich sehr engagiert: Beispielsweise erfüllen 90 Prozent der Betriebe den Mindeststandard eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes, davon waren etwa die Hälfte optimal gestaltet. Nur in 1 Prozent der Betriebe wurden ergonomisch ungünstig gestaltete Arbeitsplätze festgestellt. Auch in Kleinbetrieben findet man vielfach eine gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung vor (GDA, 2018).

Dennoch gibt es bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung noch Luft nach oben: So werden in Unternehmen, die am sog. „Unternehmermodell“ (alternative Betreuung nach DGUV Vorschrift 2) teilnehmen, doppelt so häufig Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt wie in anderen KMU (BAuA, 2015). Kleinst- und Kleinbetriebe haben zum Teil keine ausreichend dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Um hier Unterstützung zu schaffen, bedarf es passender Handlungshilfen, die branchenspezifisch alle wesentlichen Informationen zum Arbeitsschutz beinhalten.

Wenn der Arbeitsschutz die Pflicht ist, dann ist die betriebliche Gesundheitsförderung die Kür, an der sich eine zunehmende Zahl von Unternehmen freiwillig mit vielfältigen Maßnahmen beteiligt. Ein Anteil von 45 % der Erwerbstätigen im Jahr 2018 im Vergleich zu 34 % im Jahr 2006 gibt an, dass in ihrem Betrieb Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten werden (Lück et al. 2019). Über die Hälfte der Befragten nehmen solche Angebote auch wahr. Auch die Arbeitgeberverbände unterstützen diese Bemühungen. Der finanzielle Aufwand der Unternehmen für Prävention und Gesundheitsschutz ist erheblich: Von rund 14,3 Milliarden Euro, die im Jahr 2019 insgesamt für Prävention und Gesundheitsschutz eingesetzt wurden, brachten die Betriebe – neben Staat und privaten Haushalten – in etwa 6,5 Milliarden Euro bzw. 46 % der Gesamtsumme auf (Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamts, 2021).

Neue Herausforderungen auch für Beschäftigte: Die Eigenverantwortung wächst

Neue Formen der Arbeit bieten die Möglichkeit, die eigene Arbeit als Beschäftigter selbst eigenverantwortlich(er) zu gestalten und damit die Chance, Lebensbereiche besser zu vereinbaren. Zusammen mit der wachsenden Eigenverantwortung wächst die Rolle der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten. Diese Kompetenz beinhaltet u.a. das Wissen um eine günstige Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber kann für mobiles Arbeiten geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die Beschäftigten in deren Nutzung unterwiesen und Workshops zum korrekten Sitzen, oder zur Zeiteinteilung anbieten. Auf die Umsetzung muss man dann jedoch selbst achten – sei es nun im Homeoffice, im Café, Coworking Space oder in der Bahn.
Aber: 60% der Bevölkerung in Deutschland verfügt nur über eine niedrige Gesundheitskompetenz (Health Literacy Survey Germany, 2021). Es ist nachgewiesen, dass eine niedrige Gesundheitskompetenz beispielsweise mit schlechter Ernährung, wenig Bewegung und mehr Fehltagen am Arbeitsplatz verbunden ist. Dies macht deutlich: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben nur begrenzte Möglichkeiten bei der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen. Menschen haben durch gesundheitskompetentes Handeln und ihre gesundheitskompetenten Entscheidungen auch vieles selbst in der Hand.

Guter Arbeitsschutz wird belohnt
Die besten Ideen zum Arbeitsschutz und die Kreativen Köpfe dahinter werden regelmäßig ausgezeichnet beim Deutschen Arbeitsschutzpreis. Eine Bewerbung ist hier möglich: www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de


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Zahlen und Fakten

Die langfristige Entwicklung zeigt einen Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (Angaben je 1.000 Vollarbeiter im Bereich der gewerblichen Wirtschaft; bis 1990 Westdeutschland, ab 1991 Gesamtdeutschland).

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, eigene Darstellung der BDA (Stand: 2020)



26. Oktober 2023

Arbeitsschutz