©AdobeStock Jenny Sturm
Mit einer verschärften Sanktionierung wird die gemeinsame Botschaft konterkariert, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein Gewinn für und im betriebswirtschaftlichen Interesse von Unternehmen ist und nicht etwas, das Zwang erfordert. Bei der Diskussion um Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquote muss außerdem berücksichtigt werden: Schon jetzt übersteigt die Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung deutlich. Selbst wenn also alle Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung integriert werden könnten, könnte die Beschäftigungsquote von 5 % dennoch nicht erreicht werden.
Die vielen Sonderregelungen und Überregulierungen für schwerbehinderte Beschäftigte sind gut gemeint, aber sie machen es schwer, das Vorurteil “schwerbehindert gleich leistungsgemindert” zu überwinden. Dieses Vorurteil besteht leider noch bei einigen Beschäftigten und Arbeitgebern. Dadurch wird es schwieriger, Unternehmen zu ermutigen, mehr schwerbehinderte Menschen einzustellen. Viele Schutzvorschriften bewirken oft das Gegenteil von Inklusion, indem sie sogar neue zusätzliche Einstellungshemmnisse errichten. Entscheidend für mehr Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sind vor allem professionelle Hilfe und Unterstützung zur Überwindung objektiver Hindernisse sowie erfolgreiche Beispiele gelungener Eingliederung und Inklusion. Hier sind vor allem die Profis in den Arbeitsagenturen sowie bei den Reha-Trägern und nicht zuletzt auch die Integrationsämter und nun die EAA gefordert.
Informationsportal REHADAT: Mit vierzehn Portalen, zahlreichen Publikationen, Apps und Seminaren ist REHADAT das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene, aber auch für Unternehmen. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.
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Sozialpartner aktiv: Um gemeinsam für mehr Inklusion in den Betrieben zu sorgen, haben BAVC und IG BCE am 2. September 2020 in Hannover eine Sozialpartnervereinbarung zum Thema Inklusion unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht neun Handlungsfelder vor. Vor allem das Bewusstsein in den Betrieben für die Bedeutung der Inklusion soll verbessert und auf konkrete Hilfsangebote hingewiesen werden.
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