Zur verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie gehört jedoch nicht nur das Recht, einer Tarifvertragspartei beizutreten – sondern auch das Recht, einer solchen Koalition fern zu bleiben. Daher nimmt die AVE von Tarifverträgen eine Sonderrolle im deutschen Tarifsystem ein. Nicht für jede Branche und Tarifvertragspartei kommt die AVE von Tarifverträgen in Frage. Die im Verhältnis zu allen geltenden Tarifverträgen (über 87.000) vergleichsweise geringe Zahl der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge dokumentiert ihren Ausnahmecharakter (233 AVE im Jahr 2024, Bundesarbeitsministerium 2024).