ICH INTERESSIERE MICH FÜR EIN EHRENAMT
In der sozialen Selbstverwaltung können neben den Versichertenvertretern auch die Arbeitgeber als Beitragszahler aktiv mitentscheiden, wie die Beitragsgelder verwendet werden. Wenn Sie selbst Arbeitgeber sind und Interesse daran haben, sich in der sozialen Selbstverwaltung im Sinne der Arbeitgeberseite zu engagieren, können Sie sich hier unverbindlich anmelden. Bitte beachten Sie: Die BDA ist nur bei wenigen Sozialversicherungsträgern selbst für die Aufstellung der Listen verantwortlich. Allerdings bietet die BDA mit dieser Plattform die Möglichkeit, andere Leistungsträger über Ihr Interesse zu informieren. Ihre Daten werden entsprechend weitergereicht. Es handelt sich um eine unverbindliche Interessensbekundung, aus der keine Ansprüche abgeleitet werden können.