Zur heute von EU-Unterhändlern vereinbarten vorläufigen politischen Einigung zur Plattformarbeitsrichtlinie erklärt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:
Beschäftigungsstatus muss im Einklang mit nationalem Recht festgestellt werden
Berlin, 8. Februar 2024: „Plattformökonomie kann ein wichtiger Wachstumstreiber für die Zukunft sein. Durch EU-Regulierung vorzugeben, wann sich Selbstständige in abhängiger Beschäftigung befinden, ist und bleibt problematisch. Wir haben in Deutschland bereits geeignete Verfahren, um den Status von Plattformtätigen korrekt zu ermitteln. Die geplante Enthaltung Deutschlands im Rat bleibt daher richtig. Gleichzeitig stellt der heute erzielte Kompromiss sicher, dass die Statusfeststellung im Einklang mit den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und frei von EU-Kriterien erfolgt. Das ist der Knackpunkt, um auch in Deutschland eine praktikable Umsetzung der Richtlinie zu garantieren, die Selbstständige nicht ungewollt in ein Beschäftigungsverhältnis zwingt.“
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