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Home > Newsroom > News > Aktuelles > Offene Grenzen im Schengen-Raum dürfen nicht einseitig aufgehoben werden
Arbeitgeberpräsident Dulger und DGB-Chef Hoffmann: Sozialpartner an der Ausarbeitung einer Öffnungsstrategie beteiligen
15. Februar 2021
Regelmäßige Gespräche mit der Regierung sind richtig, ersetzen aber kein mit den Sozialpartnern abgestimmtes Handeln
16. Februar 2021
 16. Februar 2021

Offene Grenzen im Schengen-Raum dürfen nicht einseitig aufgehoben werden

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Zur Diskussion von deutschen Grenzkontrollen zu Österreich und der Tschechischen Republik erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

Ein funktionierender Binnenmarkt ist unabdingbar für die wirtschaftliche Erholung

Berlin, 16. Februar 2021. „Mit den nun eingeführten Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien und Tirol zeigt die deutsche Regierung, dass sie aus den anfänglichen Fehlern unkoordinierter Grenzschließungen aus dem Frühjahr 2020 leider nicht gelernt hat.

Schon jetzt behindern die Grenzkontrollen die wirtschaftlichen Aktivitäten und beeinträchtigen die international eng verflochtenen Lieferketten stark. Denn für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt sind Arbeitnehmerfreizügigkeit, reibungslose Transportwege, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und Dienstreisen unverzichtbar. Auch der Pendlerverkehr ist für viele deutsche Unternehmen von großer Relevanz, nicht nur für individuell aufgelistete systemrelevante Betriebe.

Fakt ist: Offene Grenzen im Schengen-Raum dürfen nicht einseitig aufgehoben werden – hier bedarf es immer einer europäischen Koordinierung. Zudem muss bei jeder Grenzschließung die Verhältnismäßigkeit gewahrt und das Diskriminierungsverbot respektiert werden. Für die Eindämmung der Pandemie brauchen wir effektive und verhältnismäßige Maßnahmen mit möglichst geringen wirtschaftlichen Auswirkungen.“


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