Zur heutigen Einigung auf einen Referentenentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz erklärt Arbeitgeberpräsident Dulger:
Berlin, 12. Februar 2021. Ein Gesetz zur Regulierung der menschenrechtlichen Verantwortung ist und bleibt überflüssig, da viele Unternehmen sich seit Jahren engagieren und im Ausland wesentlich zu höheren Standards, besserer Bildung und somit zu Wachstum und Wohlstand beitragen. Die deutsche Wirtschaft steht uneingeschränkt zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung. Wichtig ist doch jetzt: wir brauchen eine Belastungsmoratorium und keine weiteren Steine, die der Wirtschaft in den Weg gelegt werden und so einen wirtschaftlichen Aufschwung erschweren.
Die Fortschritte, die vor allem das Bundeswirtschaftsministerium in den Verhandlungen zu einem Lieferkettengesetz erreicht hat, sind anerkennenswert. Es ist zu begrüßen, dass keine neuen schädlichen Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen geschaffen wurden, jedoch stellen die neuen Sorgfaltspflichten erhebliche Belastungen für die betroffenen Unternehmen dar. Auch ist davon auszugehen, dass die Pflichten auf kleine und mittelständische Zulieferer weitergegeben werden und damit weit über den Geltungsbereich des Gesetzes neue bürokratischen Lasten entstehen.
Zentrale Detailfragen sind allerdings noch zu klären. Wichtig ist im weiteren Verfahren, dass es keine Verschärfungen und keine neuen zusätzlichen bürokratischen Belastungen gibt. Das Gesetz muss zudem praktikabel ausgestaltet und für die täglichen Praxis umsetzbar sein. Wir erwarten deshalb, Sorgfaltsanforderungen auf Menschenrechtsfragen und direkte überprüfbare Zulieferer zu begrenzen.
Genau wie die deutsche Wirtschaft ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommt, erwarten wir nun von der Bundesregierung ein Eintreten auf internationaler Ebene dafür, dass die Staaten ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte tatsächlich wahrnehmen. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sollten hier der Maßstab sein.
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