Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist für alle Unternehmen in Deutschland von Anfang an in dieser Corona-Ausnahmezeit von zentraler Bedeutung. Durch schnelles Reagieren, viel Flexibilität und sinnvolle Lösungen konnten die Arbeitgeber die Corona-Pandemie bisher sehr gut meistern. Die „Corona-Umfrage“ (psyGA 2020) verdeutlicht diesen Erfolg: Zwei Drittel der Beschäftigten fühlen sich seit Beginn der Pandemie von ihren Arbeitgebern gut bis sehr gut unterstützt und informiert. Dass die Betriebe umfangreiche und sehr wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ergriffen haben, belegen auch die Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Danach spielt das Infektionsumfeld „Arbeitsplatz“ eine sehr geringe Rolle. Zudem haben viele Unternehmen freiwillig eine Vielzahl von weiteren organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um die Kontakthäufigkeit zu reduzieren. Dazu gehören die Einführung oder Erweiterung von Homeoffice-Regeln oder auch eine veränderte Arbeitszeit- und Pausengestaltung.
Die deutschen Arbeitgeber setzen ihre jeweiligen Schutzmaßnahmen professionell und konsequent um. Wesentlich hierbei ist und bleibt eine klare Kommunikation und die fortlaufende Unterweisung aller Beteiligten. Die notwendige Grundlage dafür muss eine möglichst klare Rechtslage bei hinreichenden Spielräumen für die konkrete betriebliche Umsetzung sein. Doch leider bleiben die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz die notwendige Klarheit schuldig: sie sind in vielen Teilen unklar und unpräzise. Insbesondere verweisen wir Arbeitgeber darauf, dass Dienstreisen weiterhin auch möglich sein müssen und es kein generelles Beherbergungsverbot geben darf. Unnötige Verbote sollten vermieden werden.
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