Informationsangebot der BDA zu Prävention und betrieblicher Gesundheitsförderung „Aktiv im Unternehmen“ ist online!


BDA AGENDA 23/23 | THEMA DER WOCHE | 2. November 2023

Gesunde und motivierte Beschäftigte sind das A und O für erfolgreiche Unternehmen. Mit Maßnahmen der freiwilligen Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) können Unternehmen dazu beitragen, dass sich die gesundheitliche Situation der Beschäftigten verbessert sowie deren gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten gestärkt werden. Unsere neue BDA-Website „Aktiv im Unternehmen“ dient Unternehmen als Einstiegshilfe in die BGF-Welt.

Mehr als 72% der Betriebe bieten ihren Beschäftigten Maßnahmen aus dem Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) an (Quelle: Betriebs- und Personalrätebefragung des gewerkschaftlichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), 2021). Das zeigt: BGF ist längst in den Unternehmen angekommen und fest etabliert. Aber: Fast 60% der Menschen in Deutschland haben eine zu schlecht ausgeprägte Gesundheitskompetenz (Studie zur Gesundheitskompetenz „HLS-Ger 2“, 2021). Das kann zu Verhaltensweisen führen, die schlecht für die Gesundheit sind, beispielsweise zu wenig Bewegung und ungesunde Ernährung. Daher ist das Ziel von BGF, die gesundheitliche Situation der Beschäftigten zu verbessern und die gesundheitlichen Ressourcen und Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken.

BGF findet immer stärker Eingang in die Mitarbeiterführung und damit in die betriebliche Personalpolitik. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels stehen die Unternehmen im Wettbewerb um geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auszubildende und können diese auch durch geeignete Gesundheitsangebote gewinnen und binden. Die Palette der von den Unternehmen durchgeführten Maßnahmen ist breit und reicht von Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungsangeboten bis hin zur Erstellung von Gesundheitsberichten und Seminaren zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung. Unterstützt werden die Unternehmen dabei von überbetrieblichen Akteuren, hauptsächlich den gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt dabei eine Fülle von unterschiedlichen Unterstützungsangeboten für Unternehmen, denn neben den Krankenkassen unterstützen auch die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Unfallversicherung. Unternehmen können bei der Förderung der Mitarbeitergesundheit sogar steuerliche Vorteile geltend machen. Dafür stellt das Bundesfinanzministerium den Unternehmen eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung der Arbeitgeberleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz zur Verfügung. Es gibt also bereits viel Unterstützung für Unternehmen! Allerdings kann es für Unternehmen schwierig sein, den Überblick zu behalten. Daher gibt es mit der neuen BDA-Website nun ein Online-Informationsangebot, das die unterschiedlichen Unterstützungsangebote gebündelt auf einer Website sammelt. Unternehmen erhalten damit eine schnelle Einstiegshilfe in die BGF-Welt. Sie bekommen auch Informationen dazu, wie Beispiele guter Praxis aussehen können. Die Seite wird sich nach und nach weiter füllen mit neuen Beispielen, wie Unternehmen und Arbeitgeberverbände sich engagieren, BGF weiter zu verbreiten. Unternehmen und Interessierte erhalten auf der BDA-Website auch einen Überblick welche BGF-Maßnahmen sich in der Praxis bewährt haben.

Die BDA hat das neue Informationsangebot vor Kurzem erfolgreich auf der weltweit größten Arbeitsschutzmesse, der A+A 2023, in Düsseldorf vorgestellt. Dabei haben wir viele positive Rückmeldungen von den Arbeitsschutz- und BGF-Experten erhalten.

Das Infoportal der BDA erreichen Sie unter www.aktiv-im-unternehmen.de.

Auf dem Bild: Dr. Susanne Wagenmann (Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung), Saskia Osing (stellvertretende Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung) und Sebastian Riebe (Referent für Arbeitswissenschaft) stellen das neue BDA-Informationsangebot auf der weltweit größten Arbeitsschutzmesse - der A+A 2023 - in Düsseldorf vor