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Home > Newsroom > News > Aktuelles > Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist durch diesen fortgesetzten Wortbruch vom Bundesarbeitsminister in Frage gestellt
 9. September 2024
BDA - Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sitzend am Tisch - Portrait Querformat ©BDA - Bildabmessung 922px auf 640px

Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist durch diesen fortgesetzten Wortbruch vom Bundesarbeitsminister in Frage gestellt

BDA - Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sitzend am Tisch - Portrait Querformat ©BDA - Bildabmessung 922px auf 640px

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt zu den heutigen Äußerungen des Bundesarbeitsministers:

Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist durch diesen fortgesetzten Wortbruch vom Bundesarbeitsminister in Frage gestellt

Berlin, 9.September 2024. „Das Wahlkampfgetöse des Bundesarbeitsministers um den Mindestlohn und das Tariftreuegesetz schadet dem sozialpartnerschaftlichen Miteinander. Es verhindert einen vertrauenswürdigen Dialog mit der Bundesregierung. Wir Arbeitgeber werden weiter unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist durch diesen fortgesetzten Wortbruch jedoch vom Bundesarbeitsminister in Frage gestellt.

Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist dadurch besonders belastet. Wie unabhängig kann eine Kommission sein, wenn Mitglieder der Bundesregierung bestimmte Erwartungen zukünftiger Ergebnisse in Abhängigkeit von Wahlterminen formulieren?

Selbstverständlich wird sich die Kommission auch zukünftig an nationale und internationale Vorgaben halten. So gilt dies für die Tariflohnentwicklung genauso wie für den sogenannten Medianlohn. Dies sind aber Orientierungsgrößen, die kein bestimmtes Ergebnis vorgeben.

Die Politik tut gut daran, der Kommission den notwendigen Respekt für ihre Arbeit und ihre Unabhängigkeit zu zollen. Ansonsten bedeutet dies de facto das Ende der unabhängigen Mindestlohnkommission.“


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