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Das Kurzarbeitergeld ist keine Unternehmenshilfe, sondern dient dem Arbeitsplatzerhalt und damit den Beschäftigten

Das Kurzarbeitergeld ist keine Unternehmenshilfe, sondern dient dem Arbeitsplatzerhalt und damit den Beschäftigten

Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter: Kein Kurzarbeitergeld kann unterlassenes impfen kompensieren

Berlin, 12. März 2021. „Der deutsche Arbeitsmarkt ist bisher mit einem blauen Auge durch die Pandemie gekommen. Und das liegt wesentlich am bewährten Kurzarbeitergeld. Dabei ist das Kurzarbeitergeld keine Unternehmenshilfe, sondern dient dem Arbeitsplatzerhalt und damit den Beschäftigten.

Wahr ist daher auch: Viele Unternehmen sind aufgrund der Pandemie an ihrer Belastungsgrenze oder schon darüber hinaus. Der Impfzug muss daher Fahrt aufnehmen. Aus dem Bummelzug muss ein Sprinter werden. Das hilft dem Arbeitsmarkt am schnellsten.

Ansonsten wird der erschreckende Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit kaum zu stoppen sein. Da ist die BA nun stark gefordert. Unser Ziel als Sozialpartner: Menschen schnell wieder in Beschäftigung zu bringen. Durch gezielte Beratung und Unterstützung, Vermittlung und wo nötig Qualifizierung – vor allem aber aus eigener Kraft."


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