Schüler-ID und Bildungsverlaufsstatistik einführen – Chancen verbessern und den Standort Deutschland voranbringen
Positionspapier zu Schüler-ID und Bildungsverlaufsstatistik
28. Oktober 2026
Zusammenfassung
Deutschland braucht mehr Bildungsqualität. Denn Bildung ist die Grundlage für persönliche Chancen unabhängig von der Herkunft, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirtschaftlichen Erfolg. Unzureichende Schulqualität führt zu weniger Bildungsgerechtigkeit, erschwert den Einstieg in Ausbildung und Beruf und schwächt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Deutschland kann die Qualität des Bildungssystems und seiner Leistungsergebnisse wesentlich verbessern, wenn Bildungsdaten systematisch genutzt werden[1]. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben zur Schüler-ID und zur Bildungsverlaufsstatistik sollten deshalb gemeinsam mit den Ländern zügig und konsequent umgesetzt werden. Für die Wirtschaft sind gute Bildungsleistungen von zentraler Bedeutung, denn fehlende Kompetenzen beeinträchtigen die Aus- und Weiterbildungsfähigkeit, Produktivität und Innovationskraft. Ziel muss es sein, die Grundkompetenzen aller jungen Menschen sicher zu gewährleisten, die Zahl der Leistungsschwächeren zu senken und der Leistungsstarken zu steigern. Daran bemisst sich die Qualität von Unterricht, Schule und Bildungssystem.
Eine datengestützte Weiterentwicklung der Schulqualität braucht eine Schüler-ID, um Lernstände und Bildungsverläufe nachvollziehbar zu machen, Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zielgerichtet einzuleiten und auszurichten. Schulen sind als lernende Systeme zu stärken, die Lern- und Leistungsdaten systematisch nutzen, um sich kontinuierlich pädagogisch weiterzuentwickeln und Leistungsverbesserungen bei ihren Schülerinnen und Schülern zu erreichen.
Für die Schüler-ID ist die bereits bestehende Identifikationsnummer (ID) zu nutzen, die jeder junge Mensch direkt nach der Geburt erhält und die als Steuer-ID dient. Entscheidend ist, dass die Arbeit mit Daten das Lehren und Lernen verbessert: Sie soll Lehrkräfte im Unterricht unterstützen und darf keine zusätzliche Bürokratie bedeuten. Erfolgreiche internationale Beispiele zeigen, dass ein datengestütztes und daraus lernendes Bildungssystem zu besseren Ergebnissen bei den Leistungen der Schülerinnen und Schüler führt.
Eine umfassende Bildungsverlaufsstatistik ist darüber hinaus wichtig, um – weit über die Schule hinaus – Bildungswege, Abschlüsse und Leistungen systematisch zu erfassen und langfristig auswertbar zu machen. Dies ist für die Steuerung des Bildungssystems von großer Bedeutung. Eine eindeutige Identifikationsnummer (ID) ist die Voraussetzung, um individuelle Entwicklungen über Bildungsphasen hinweg nachvollziehen zu können. Für den Datenschutz sind das zweckgebundene und transparente Nutzen der Daten entscheidend.
Bildungsdaten = Informationen / Dokumentationen zu Bildungsteilnahme, Leistungsergebnissen, Förderbedarfen, Bildungsabschlüssen, Bildungswegen u.a.m.
Datengestützte Schulentwicklung = Lernstände, Förderbedarfe und Wirkung von Maßnahmen systematisch analysieren und damit gezielt Unterricht, Förderung und Schulqualität verbessern
ID = Identifikations-Nummer, eindeutige Kennung, die eine Person von anderen unterscheidet, meist in Form einer Nummer oder Zeichenfolge
Steuer-ID = eindeutige Kennung und Zuordnung als Zahlenfolge, nach der Geburt automatisch vergeben, und eindeutige Identifikationsnummer für Schülerinnen und Schüler, Zuordnung von Lernständen, Fördermaßnahmen und Bildungsverläufen über Schulwechsel und Bildungsphasen hinweg (Small Data)
Statistik = aggregierte Daten auf Systemebene, Personen pseudonymisiert
Bildungsverlaufsstatistik = Verknüpfen von Statistiken aus verschiedenen Bildungsbereichen (Schule, Ausbildung, Studium) über eindeutige Kennung, Langfristanalysen von Bildungsbiografien (Big Data)
Im Einzelnen
Richtige Zielrichtung – jetzt kommt es auf Umsetzung an
Die Bundesregierung muss die angekündigten Vorhaben zu Bildungsdaten nun konsequent umsetzen und in die Praxis überführen. Daten müssen im Schulalltag tatsächlich genutzt werden, damit spürbare Leistungsverbesserungen entstehen und Langfristanalysen strukturelle Handlungsbedarfe sichtbar machen. Für ein Bildungsmonitoring und eine zielorientierte Steuerung von Bildungsprozessen braucht es belastbare Daten. Deshalb will die Bundesregierung zu Recht die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen verbessern, gemeinsame messbare Bildungsziele definieren, eine datengestützte Schulentwicklung aufbauen und ein Bildungsverlaufsregister als Statistik etablieren.
Es ist wichtig, dass als Grundlage eine länderübergreifend kompatible Schüler-ID eingeführt und diese mit der allgemeinen ID verknüpft wird. Erst so ist eine systematisch und zielorientiert vorgehende Bildungspolitik umsetzbar. Dabei ist klar: Der Bildungsnutzen entsteht erst durch qualitativ gute Datenaufbereitung, geeignete Förderangebote und eine wirksame Umsetzung in der Schule.
Daten müssen wirken – nicht nur erhoben werden
Daten sind kein Selbstzweck – sie müssen konkrete Verbesserungen auslösen. Damit Bildungsdaten einen echten Mehrwert schaffen, dürfen sie nicht ausschließlich für langfristige Analysen genutzt werden: Siemüssen den individuellen Lern- und Unterstützungsbedarf systematisch verdeutlichen. Bildungspolitik braucht nicht nur Erkenntnisse für morgen, sondern vor allem Handlungsfähigkeit im Hier und Jetzt.
Das bedeutet: Lernstände der Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig erhoben, verständlich aufbereitet und unmittelbar in gezielte Maßnahmen im oder zusätzlich zum Unterricht übersetzt werden. Lehrkräfte und auch Schulleitungen müssen schnell erkennen können, wo Förderbedarf besteht und wie darauf reagiert werden kann. Nur so lassen sich Lernrückstände bei den Schülerinnen und Schülern wirksam abbauen und Fortschritte sichtbar machen. Damit werden auch abgestimmte und passgenaue Bildungsverläufe zwischen den einzelnen Bildungsstufen möglich. Deutschland muss im Bildungssystem den Umgang mit Daten konsequent verbessern: Bislang sind Schulen zu oft angehalten, Daten nur für die Verwaltung zu sammeln statt daraus Qualitätsverbesserungen zu entwickeln.
Praxisnutzen für Schüler und Schülerinnen sichern – Lehrkräfte entlasten
Damit datengestützte Schulentwicklung wirkt, müssen die erhobenen Ergebnisse im Schulalltag unmittelbar nutzbar sein. Lehrkräfte benötigen praxisnahe und verständliche Informationen zum individuellen Förderbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler. Dabei dürfen sie nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden.
Datenerhebung muss effizient und sparsam, möglichst automatisiert und in bestehende Systeme integriert erfolgen. Ziel ist es, Lehrkräfte zu unterstützen – nicht zusätzliche Verwaltungsaufgaben zu schaffen. Daten sollten nur einmal erhoben werden und anschließend zentral für verschiedene Akteure und Fragestellungen nutzbar sein. Mehrfache Datenerhebungen führen in Schulen zu Belastung und „Befragungsfrust“.
Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften muss das Nutzen von Daten und das Umsetzen im Unterricht stärker vermitteln. Daten allein verbessern keine Schule: Sie sind erst der Anfang. Lehrkräfte und auch Schulleitungen brauchen daher entsprechende Daten-Kompetenzen.
Daten sollten nicht im System „liegen bleiben“, sondern müssen in bessere Förderung, passgenaueren Unterricht und schnellere Reaktionen übersetzt werden. Nur dann entfaltet die datengestützte Schulentwicklung ihren Mehrwert. Hier sind insbesondere die Schulleitungen in ihrer Verantwortung für die Schulentwicklung gefragt. Die Schulaufsicht sollte sie begleiten und bei Bedarf unterstützen. Datengestützte Schulentwicklung verbessert zunächst Unterrichtsqualität und dadurch Bildungsqualität sowie Systemqualität.
Internationale Beispiele[2] zeigen, wie datengestützte Bildung erfolgreich umgesetzt werden kann. In Estland ermöglicht eine einheitliche digitale Infrastruktur mit einer ID den Zugriff auf Bildungsdaten und unterstützt Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im Schulalltag. Auch Kanada ist ein breit anerkanntes internationales Vorbild, das durch klare Zielsetzungen und nachhaltende Daten Schulqualität sichert. Die Schule versteht sich als eine lernende Gemeinschaft im Blick auf das Ziel, den jungen Menschen die maßgeblichen Kompetenzen zu vermitteln.
Die (Schüler-)ID als Schlüssel für bessere Bildung nutzen
Die ID sollte alle Bildungsphasen umfassen – von der frühkindlichen Bildung über Schule, Ausbildung und Hochschulstudium bis hin zur Weiterbildung. Nur so lassen sich Entwicklungen über die verschiedenen Bildungsbereiche beobachten, Abschlüsse, Anschlüsse und Wechsel transparent machen und zielgerichtet bildungspolitische Maßnahmen zur Verbesserung ableiten. Fachkräftesicherung ist zentral für die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen. Erst ein Verknüpfen der Statistiken kann z.B. zeigen, wo die rund 60.000 jungen Menschen verbleiben, die ohne Abschluss die Schule verlassen, und welche Maßnahmen ihnen weitergeholfen haben. Erst die Verknüpfung der Daten im Übergang Schule – Beruf kann sichtbar machen, welche Maßnahmen die Ausbildungsreife verbessern, wo Übergangsverluste entstehen und wo die Jugendlichen verbleiben. Bislang sind die Bildungsbereiche Schule, Ausbildung und Studium nur getrennt analysierbar und Bildungsbiografien nicht sichtbar. Auch krumme Wege und zweite Chancen sollen sichtbar sein. Für die Bildungsforschung und die Bildungspolitik sind dies entscheidende Informationen.
In der Schule schafft die ID als Schüler-ID die Grundlage, um Lernstände, Fördermaßnahmen und individuelle Entwicklungen von Schülerinnen und Schülern systematisch zu erfassen und nachzuhalten. Ziel ist es, Lernziele sicher zu erreichen und Defizite frühzeitig auszugleichen, damit alle Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Kompetenzen erreichen.
Datengestützte Qualitätsentwicklung sollte schon in der frühkindlichen Bildung einsetzen[3]. Insbesondere für die Sprachförderung ist ein früher Start entscheidend. Die Weitergabe der Daten von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist wichtig, um den nahtlosen Anschluss der Förderung zu ermöglichen.
Bestehende ID nutzen – bundesweite Verfügbarkeit sichern
Für eine zügige Umsetzung ist die bereits bestehende ID, die als Steuer-ID dient, auch im Bildungsbereich zu nutzen. Gegenüber einer neu aufzusetzenden und nur für einen Bereich geltenden Spezial-ID beschleunigt dies die Einführung, senkt Kosten, vermeidet Doppelstrukturen und stellt die länderübergreifende Kompatibilität sicher. Bildungsbiografien machen nicht an Ländergrenzen Halt. Das Identifikationsnummerngesetz ermöglicht bereits heute das Nutzen der ID in verschiedenen Verwaltungsbereichen – auch im Bildungsbereich. Eine bundesweit anschlussfähige ID und gemeinsame Datenstandards können zudem Übergänge sichtbar machen und Mehrfacherfassungen vermeiden.
Beispiel Baden-Württemberg: Das Land hat eine dauerhafte Schüler-ID eingeführt, die beim Eintritt in die Schullaufbahn vergeben wird und dabei auf die bestehende bundesweite Identifikationsnummer zurückgreifen kann. Zugleich schafft es die Voraussetzungen für das Nachverfolgen von Bildungsverläufen und das Nutzen pseudonymisierter Daten für eine bundesweite Bildungsverlaufsstatistik. So kann eine bundeskompatible Schüler-ID praxisnah und datenschutzkonform umgesetzt werden.[4]
Datenschutz als Chance verstehen und richtig ausgestalten
Datenschutz muss dazu dienen, Vertrauen zu schaffen und eine verantwortungsvolle Datennutzung zu ermöglichen. Bildungsdaten sind sensibel und müssen besonders geschützt werden. Gleichzeitig sind sie unverzichtbar, um die Qualität des Bildungssystems gezielt zu verbessern.
Klare und verbindliche Regeln sind erforderlich, wer welche Daten zu welchem Zweck in welchem Umfang und für welchen Zeitraum nutzen darf. Erst wenn Datenschutz und Nutzbarkeit zusammen gedacht werden, kann datengestützte Schulentwicklung ihr Potenzial entfalten. Ein Zugriffsnachweis trägt zudem dazu bei, Nachvollziehbarkeit herzustellen und Missbrauch vorzubeugen: Betroffene Personen oder berechtigte Stellen müssen die Zugriffe auf ihre Daten nachvollziehen können. Transparenz stärkt das Vertrauen in die Datenverarbeitung und verringert das Risiko unberechtigter Datenabfragen.
Fußnoten:
[1] Vgl. BDA-Positionspapier „Mehr Bildungsgerechtigkeit durch bessere Schulqualität. Neun Punkte für eine datengestützte Schulentwicklung“, 17. Dezember 2025
[2] Vgl. Anne Sliwka: Neue Rollen von Führungskräften in der datengestützten Schulentwicklung. Konrad-Adenauer-Stiftung Analysen und Argumente 2024
[3] Vgl. Datengestützte Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Bildung. Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz vom 26. März 2026
[4] Vgl. § 113a Abs. 4 und 7 Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG BW), Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen vom 16.12.2025
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Bildung / Strategie und Zukunft der Arbeit
T +49 30 2033-1500
bildung@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.
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