Arbeitsmarktpolitische Instrumente konsequent auf Beschäftigung ausrichten
Positionspapier für eine Instrumentenreform im SGB III und SGB II
September 2026
Zusammenfassung
Wer arbeitslos wird oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, braucht schnelle, passgenaue und verlässliche Unterstützung auf dem Weg in Beschäftigung. Erwerbsarbeit bedeutet weit mehr, als den eigenen Lebensunterhalt zu sichern und die Sozialsysteme zu finanzieren: Erwerbsarbeit schafft Struktur, Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft und Perspektiven. Neben wirksamen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und wirksamer Vermittlung durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter sind die entscheidenden Erfolgsfaktoren für eine Rückkehr in Arbeit der Wunsch, der Wille und die Anstrengung des Einzelnen.
Der derzeitige Instrumentenkasten passt nicht zum aktuellen, von Strukturwandel, Stellenabbau in einigen Branchen und Passungsproblemen gekennzeichneten Arbeitsmarkt. Um wieder die konsequente Orientierung der Förderinstrumente des SGB III und SGB II an Wirkung und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, sind diese auf den Kernbereich der Arbeitslosenversicherung bzw. der Grundsicherung zurückzuführen. Mittel für Arbeitsförderung müssen dort eingesetzt werden, wo sie Menschen tatsächlich und nachweisbar in Arbeit bringen. Jedes einzelne Förderinstrument muss daran gemessen werden, ob es wirkungsvoll und effizient ist, um das Ziel der Integration in Arbeit zu erreichen und einen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung leistet.
Förderungen sind auf diejenigen zuzuschneiden, die sie tatsächlich benötigen. Doppelte Angebote sind überflüssig: Wenn mehrere Instrumente das Gleiche bewirken, müssen sie zusammengeführt oder das weniger wirksame Instrument muss gestrichen werden. Ein übersichtlicher und wirksamer Instrumentenkasten ist kein Selbstzweck. Er entlastet nicht nur die Arbeitsagenturen und die Jobcenter von zeit- und personalaufwendigen Prüfungen und Genehmigungen. Er hilft zudem den Betroffenen, passgenaue Unterstützung zu erhalten und damit schneller wieder in Beschäftigung zu kommen. Betrieben ermöglicht ein verständliches Fördersystem langfristige Investitionen in Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Dafür müssen die Förderinstrumente wie folgt weiterentwickelt werden:
- Die Berufseinstiegsbegleitung für junge Menschen nach § 49 SGB III sollte neu ausgestaltet werden, indem den Jugendlichen Zwischenziele gesetzt, Übergänge in andere Maßnahmen gut gestaltet und Netzwerke gestärkt werden. Gleichzeitig muss die Einstiegsqualifizierung flexibler werden, damit sie mehr Jugendliche erreicht, die diese Unterstützung brauchen.
- Die Arbeitslosenversicherung sollte Weiterbildung dann fördern, wenn sie Arbeitslosigkeit vermeidet oder beendet und die Beschäftigungschancen konkret verbessert. Fördermöglichkeiten ohne unmittelbaren Arbeitsmarktbezug, wie § 81 Abs. 1a SGB III und die isolierte Förderung von Grundkompetenzen nach § 81 Abs. 3a Nr. 2 SGB III, sollten gestrichen werden. Begrenzte Beitragsmittel müssen im Interesse der Betroffenen auf arbeitsmarktrelevante und bedarfsgerechte Qualifizierungen konzentriert werden.
- Die Weiterbildungsförderung Beschäftigter gemäß § 82 SGB III muss darauf konzentriert werden drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Sie muss dazu beitragen Beschäftigung zu sichern – im bisherigen oder einem neuen Betrieb. Um sie praxistauglicher zu machen, sollten die Mindeststunden reduziert und im Rahmen einer befristeten und zu evaluierenden Erprobungsklausel auf die Maßnahmezulassung verzichtet werden können. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sollte stärker Wirkung in den Fokus rücken und an den erreichten Arbeitsmarkterfolgen ausgerichtet werden.
- Das Weiterbildungsgeld und die -prämie sollten gestrichen werden, weil sie keine nachweisbare Wirkung haben. Die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, muss im eigenen Interesse liegen.
- Rechtssichere Erprobungsphasen bei einem Jobwechsel helfen dabei, den direkten Übergang in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Sie sollten Arbeitgebern und Beschäftigten mehr Sicherheit geben, ohne die Arbeitslosenversicherung zu belasten. Arbeitsmarktdrehscheiben eignen sich nicht als Regelinstrument im SGB III. Die Herausforderungen der Arbeitsmärkte unterscheiden sich je nach Region und Branche. Deshalb braucht es flexible Lösungen vor Ort. Die Vermittlung von einem Job in einen anderen Job gehört bereits heute zum gesetzlichen Auftrag der Arbeitslosenversicherung.
- Die spezifischen Förderinstrumente in der Grundsicherung nach SGB II müssen so weiterentwickelt werden, dass sie Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt bringen. Die Zielgruppen des Sozialen Arbeitsmarkts sind neu zuzuschneiden und die Zuschüsse im Rahmen von §§ 16e und 16i SGB II auf private Arbeitgeber zu fokussieren. Gleichzeitig sollten Arbeitsgelegenheiten maßvoll geöffnet werden, um arbeitsmarktferne Menschen überhaupt erst erreichen und vermitteln zu können.
- Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II sollte abgeschafft werden. Aufgabe der Grundsicherung ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden, nicht aber die gebotene Arbeitsaufnahme zusätzlich finanziell zu prämieren.
- Die Förderung von Selbstständigkeit ist wichtig, sollte jedoch angepasst werden. Sie ist weder Kernaufgabe der Arbeitslosenversicherung noch der Grundsicherung. Der Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 SGB III sollte daher aus Steuermitteln finanziert werden. Weitere Förderinstrumente wie Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB III müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft und ansonsten gestrichen werden.
Im Einzelnen
Instrumentenreform braucht klare Zielsetzung und klare Zielgruppen
Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente braucht eine klare und verbindliche Zielrichtung: Menschen sollen schnell (wieder) in Arbeit kommen, wenn sie arbeitslos sind, ihnen Arbeitslosigkeit droht oder sie Unterstützung zur Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit benötigen. Jedes Instrument muss dazu beitragen, zumindest mittelfristig. Statt einer eher abstrakten Beschäftigungsfähigkeit oder Qualifizierung muss die konkrete Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt Erfolgsmaßstab sein. Dazu sind die Förderinstrumente auf den Kernbereich der Arbeitslosenversicherung bzw. Grundsicherung zurückzuführen. Instrumente, die vor allem Teilhabe bezwecken, müssen gut begründet sein und dürfen nur als Ultima Ratio zum Einsatz kommen. Alle bestehenden Instrumente gehören auf den Prüfstand: Wirken sie? Stehen Kosten und Nutzen im richtigen Verhältnis? Gibt es mehrere Instrumente mit derselben Ausrichtung und Zielgruppe, sollten diese konsolidiert werden. Das schafft Transparenz und erleichtert die Beratung – für Leistungsberechtigte, für Vermittlungsfachkräfte und für Betriebe....
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
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T +49 30 2033-1500
bildung@arbeitgeber.de
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