Bda Arbeitgeber Logo InversBda Arbeitgeber LogoBda Arbeitgeber Logo InversBda Arbeitgeber Logo Invers
MENUMENU
  • THEMEN
        • THEMEN IM FOKUS
        • Beschäftigung & Arbeitsmarkt
          • Arbeitsmarktpolitik
          • Betriebliche Personalpolitik
          • Chancengleichheit
          • Diversity
          • Entgeltgleichheit
          • Fachkräftesicherung
          • Flexible Beschäftigung
          • Frauen in Führungspositionen
          • Geflüchtete
          • Inklusion
          • Rehabilitation
          • Verteidigungs- und Sicherheitspolitik
          • Zuwanderung und Integration
        • Arbeitsrecht & Tarifpolitik
          • Allgemeinverbindlichkeit
          • Arbeitskampf
          • Arbeits- und Tarifrecht
          • Arbeitszeit
          • Befristung
          • Betriebsverfassung
          • Bürokratieabbau
          • Datenschutz
          • Diskriminierungsschutz
          • Elternzeit
          • Entsendung
          • Insolvenz
          • Kündigungsschutz
          • Mindestlohn
          • Mitbestimmung
          • Mobile Arbeit
          • Mutterschutz
          • Pandemie
          • Pflegezeit
          • Selbstständigkeit
          • Tarifautonomie
          • Tarifbindung
          • Tarifeinheit
          • Tarifpolitik
          • Tarifverhandlungen
          • Tarifvertrag
          • Teilzeitarbeit
          • Umstrukturierung
          • Urlaubsrecht
          • Werkverträge
          • Whistleblowing
          • Zeitarbeit
        • Bildung & Berufliche Bildung
          • Ausbildungsmarkt
          • Arbeitgeberpreis für Bildung
          • Berufliche Orientierung
          • Praxisbeispiele Berufsausbildung
          • Bildung 4.0
          • Bildungspolitik
          • Duale Ausbildung
          • Duales Studium
          • Durchlässigkeit
          • Frühkindliche Bildung
          • Gemeinsam für Bildung
          • Hochschulfinanzierung
          • Internationale Studierende
          • Lebenslanges Lernen
          • Lehrerbildung
          • MINT-Fachkräfte sichern
          • Neuordnung Aus-/Fortbildung
          • Ökonomische Bildung
          • Qualitätssicherung/Akkreditierung
          • Schulqualität
          • SCHULEWIRTSCHAFT
        • Digitalisierung & Innovation
          • Agiles Arbeiten
          • Künstliche Intelligenz
          • Zukunft der Arbeit
        • Europa & Europäische Union
          • Arbeitsschutz in Europa
          • Digitales Europa
          • Europäischer Betriebsrat
          • Europäische Bildungspolitik
          • Europäische Gesetzgebung
          • Europäische Gleichstellungspolitik
          • Europäischer Mindestlohn
          • Europäisches Semester
          • Europäischer Sozialer Dialog
          • EU-Arbeitnehmermobilität und Entsendung
          • Soziale Nachhaltigkeit
          • Soziales Europa
          • Wirtschaft für Europa
        • Internationale Sozialpolitik & Globale Lieferketten
          • Brexit
          • Europarat
          • G7/B7 – Deutsche Präsidentschaft
          • Globale industrielle Beziehungen
          • Globale Lieferketten
          • Handelspolitik
          • Internationale Arbeitsorganisation – ILO
          • Internationale Netzwerke
          • Menschenrechte
          • OECD – Business at OECD (BIAC)
          • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
          • Vereinte Nationen
        • Sozialpolitik & Soziale Sicherung
          • Altersarmut
          • Arbeit made in Germany
          • Arbeitsschutz
          • Beitrags- und Melderecht
          • Betriebliche Altersvorsorge
          • Betriebsärztemangel
          • Krankenversicherung
          • Normung
          • Pflegeversicherung
          • Psychische Gesundheit
          • Rentenversicherung
          • Riesterrente
          • Soziale Selbstverwaltung
          • Soziale Sicherung in Europa
          • Sozialversicherung
          • Unfallversicherung
          • Zukunft der Sozialversicherung
        • Volkswirtschaft & Steuern
          • Konjunktur
          • Soziale Gerechtigkeit
          • Staatsfinanzen
          • Steuerpolitik
        • Strukturwandel
        • Wirtschaft & Gesellschaft
          • Freiwillige Normung
          • ISWA
          • Soziale Marktwirtschaft
          • Forum Marktwirtschaft
          • Wirtschafts- und Unternehmensethik
        • Bundestagswahl2025
        • Fachkräftesicherung

          Fachkräftesicherung


          Anklicken und mehr erfahren >>

          Sozialpartnerschaft

          Sozialpartnerschaft



          Anklicken und mehr erfahren >>

          Zukunft der Sozialversicherungen

          Zukunft der Sozialversicherungen



          Anklicken und mehr erfahren >>

          BDA-Forderungen zur Bundestagswahl

          BDA-Forderungen zur Bundestagswahl




          Anklicken und mehr erfahren >>

  • Newsroom
    • News
    • Newsletter
      • Medienschau
      • Mitglieder News
    • BDA-Arbeitgeberbarometer
      • BDA-Arbeitgeberbarometer Juni 2026
      • BDA-Arbeitgeberbarometer März 2026
      • BDA-Arbeitgeberbarometer November 2025
    • #ArbeitBeschäftigtUns
    • Downloadbereich
    • Publikationen
    • Pressekontakte
  • Veranstaltungen
  • Die BDA
    • Organisation
      • Präsidium
      • Vorstand
      • Präsident
      • Hauptgeschäftsführung
      • Abteilungen
      • Im Netzwerk
    • Mission
    • Vision
    • Werte
  • Mitglieder
    • Unsere Mitglieder
      • Landesvereinigungen
      • Bundesfach­­spitzenverbände
    • Mitglied werden
    • Partner werden
  • Karriere
  • DE
  • EN
Arbeitgeberportal

ArbeitgeberPortal

Anmelden
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren

Arbeitsmarktpolitische Instrumente konsequent auf Beschäftigung ausrichten

 

Arbeitsmarktpolitische Instrumente konsequent auf Beschäftigung ausrichten

Positionspapier für eine Instrumentenreform im SGB III und SGB II

September 2026

Zusammenfassung

Wer arbeitslos wird oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, braucht schnelle, passgenaue und verlässliche Unterstützung auf dem Weg in Beschäftigung. Erwerbsarbeit bedeutet weit mehr, als den eigenen Lebensunterhalt zu sichern und die Sozialsysteme zu finanzieren: Erwerbsarbeit schafft Struktur, Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft und Perspektiven. Neben wirksamen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und wirksamer Vermittlung durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter sind die entscheidenden Erfolgsfaktoren für eine Rückkehr in Arbeit der Wunsch, der Wille und die Anstrengung des Einzelnen.

Der derzeitige Instrumentenkasten passt nicht zum aktuellen, von Strukturwandel, Stellenabbau in einigen Branchen und Passungsproblemen gekennzeichneten Arbeitsmarkt. Um wieder die konsequente Orientierung der Förderinstrumente des SGB III und SGB II an Wirkung und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, sind diese auf den Kernbereich der Arbeitslosenversicherung bzw. der Grundsicherung zurückzuführen. Mittel für Arbeitsförderung müssen dort eingesetzt werden, wo sie Menschen tatsächlich und nachweisbar in Arbeit bringen. Jedes einzelne Förderinstrument muss daran gemessen werden, ob es wirkungsvoll und effizient ist, um das Ziel der Integration in Arbeit zu erreichen und einen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung leistet.

Förderungen sind auf diejenigen zuzuschneiden, die sie tatsächlich benötigen. Doppelte Angebote sind überflüssig: Wenn mehrere Instrumente das Gleiche bewirken, müssen sie zusammengeführt oder das weniger wirksame Instrument muss gestrichen werden. Ein übersichtlicher und wirksamer Instrumentenkasten ist kein Selbstzweck. Er entlastet nicht nur die Arbeitsagenturen und die Jobcenter von zeit- und personalaufwendigen Prüfungen und Genehmigungen. Er hilft zudem den Betroffenen, passgenaue Unterstützung zu erhalten und damit schneller wieder in Beschäftigung zu kommen. Betrieben ermöglicht ein verständliches Fördersystem langfristige Investitionen in Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Dafür müssen die Förderinstrumente wie folgt weiterentwickelt werden:

  • Die Berufseinstiegsbegleitung für junge Menschen nach § 49 SGB III sollte neu ausgestaltet werden, indem den Jugendlichen Zwischenziele gesetzt, Übergänge in andere Maßnahmen gut gestaltet und Netzwerke gestärkt werden. Gleichzeitig muss die Einstiegsqualifizierung flexibler werden, damit sie mehr Jugendliche erreicht, die diese Unterstützung brauchen.
  • Die Arbeitslosenversicherung sollte Weiterbildung dann fördern, wenn sie Arbeitslosigkeit vermeidet oder beendet und die Beschäftigungschancen konkret verbessert. Fördermöglichkeiten ohne unmittelbaren Arbeitsmarktbezug, wie § 81 Abs. 1a SGB III und die isolierte Förderung von Grundkompetenzen nach § 81 Abs. 3a Nr. 2 SGB III, sollten gestrichen werden. Begrenzte Beitragsmittel müssen im Interesse der Betroffenen auf arbeitsmarktrelevante und bedarfsgerechte Qualifizierungen konzentriert werden.
  • Die Weiterbildungsförderung Beschäftigter gemäß § 82 SGB III muss darauf konzentriert werden drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Sie muss dazu beitragen Beschäftigung zu sichern – im bisherigen oder einem neuen Betrieb. Um sie praxistauglicher zu machen, sollten die Mindeststunden reduziert und im Rahmen einer befristeten und zu evaluierenden Erprobungsklausel auf die Maßnahmezulassung verzichtet werden können. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sollte stärker Wirkung in den Fokus rücken und an den erreichten Arbeitsmarkterfolgen ausgerichtet werden.
  • Das Weiterbildungsgeld und die -prämie sollten gestrichen werden, weil sie keine nachweisbare Wirkung haben. Die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, muss im eigenen Interesse liegen.
  • Rechtssichere Erprobungsphasen bei einem Jobwechsel helfen dabei, den direkten Übergang in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Sie sollten Arbeitgebern und Beschäftigten mehr Sicherheit geben, ohne die Arbeitslosenversicherung zu belasten. Arbeitsmarktdrehscheiben eignen sich nicht als Regelinstrument im SGB III. Die Herausforderungen der Arbeitsmärkte unterscheiden sich je nach Region und Branche. Deshalb braucht es flexible Lösungen vor Ort. Die Vermittlung von einem Job in einen anderen Job gehört bereits heute zum gesetzlichen Auftrag der Arbeitslosenversicherung.
  • Die spezifischen Förderinstrumente in der Grundsicherung nach SGB II müssen so weiterentwickelt werden, dass sie Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt bringen. Die Zielgruppen des Sozialen Arbeitsmarkts sind neu zuzuschneiden und die Zuschüsse im Rahmen von §§ 16e und 16i SGB II auf private Arbeitgeber zu fokussieren. Gleichzeitig sollten Arbeitsgelegenheiten maßvoll geöffnet werden, um arbeitsmarktferne Menschen überhaupt erst erreichen und vermitteln zu können.
  • Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II sollte abgeschafft werden. Aufgabe der Grundsicherung ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden, nicht aber die gebotene Arbeitsaufnahme zusätzlich finanziell zu prämieren.
  • Die Förderung von Selbstständigkeit ist wichtig, sollte jedoch angepasst werden. Sie ist weder Kernaufgabe der Arbeitslosenversicherung noch der Grundsicherung. Der Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 SGB III sollte daher aus Steuermitteln finanziert werden. Weitere Förderinstrumente wie Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB III müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft und ansonsten gestrichen werden.
Im Einzelnen
Instrumentenreform braucht klare Zielsetzung und klare Zielgruppen

Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente braucht eine klare und verbindliche Zielrichtung: Menschen sollen schnell (wieder) in Arbeit kommen, wenn sie arbeitslos sind, ihnen Arbeitslosigkeit droht oder sie Unterstützung zur Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit benötigen. Jedes Instrument muss dazu beitragen, zumindest mittelfristig. Statt einer eher abstrakten Beschäftigungsfähigkeit oder Qualifizierung muss die konkrete Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt Erfolgsmaßstab sein. Dazu sind die Förderinstrumente auf den Kernbereich der Arbeitslosenversicherung bzw. Grundsicherung zurückzuführen. Instrumente, die vor allem Teilhabe bezwecken, müssen gut begründet sein und dürfen nur als Ultima Ratio zum Einsatz kommen. Alle bestehenden Instrumente gehören auf den Prüfstand: Wirken sie? Stehen Kosten und Nutzen im richtigen Verhältnis? Gibt es mehrere Instrumente mit derselben Ausrichtung und Zielgruppe, sollten diese konsolidiert werden. Das schafft Transparenz und erleichtert die Beratung – für Leistungsberechtigte, für Vermittlungsfachkräfte und für Betriebe....

Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartner:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung Bildung
T +49 30 2033-1500
bildung@arbeitgeber.de

Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Positionspapier als PDF

BDA-Positionspapier: Für eine Instrumentenreform im SGB III und SGB II (September 2026)

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter.

jetzt abonnieren
Publikationen
Kontakt
Datenschutz
Impressum
  • 
  • 
  • Instagram

© BDA 2026
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Unser Engagement für Chancen­gleichheit und Vielfalt im Beruf.

Arbeitgeberportal
DE
  • DE
  • EN
  • Wir auf Linkedin
  • Wir auf Instagram
  • Wir auf Youtube

Ihre Ansprechpartnerin (oder Ihr Ansprechpartner):

Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de

Ihre Ansprechpartner:

Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de
Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de

ArbeitgeberPortal

Anmelden
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren

Ihre Ansprechpartnerin:

Ursula Haschen
Teamassistenz | Walter-Raymond-Stiftung / Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung
Team Assistant | Walter Raymond Foundation / Institute of Societal and Social Policy Training

Telefon: +49 30 2033-1950
E-Mail: u.haschen@arbeitgeber.de