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Ungeeignetes „Living Wage“-Konzept grundlegend überarbeiten

 

Ungeeignetes „Living Wage“-Konzept
grundlegend überarbeiten

Positionspapier zum Konzept „Living Wage“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

September 2026

Zusammenfassung

Das Konzept zur Ausgestaltung eines „Living Wages“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist für Industrienationen nicht geeignet. Es muss grundlegend überarbeitet werden, um praxisgerecht ausgestaltet zu sein. Zum einen muss die Methodologie zu „Living Wages“ die Leistungen des Sozialstaats zugrunde legen, die in vielen Staaten bestehen. Zum anderen sollten bereits bei der Ermittlung von Werten zu „Living Wages“ wirtschaftliche Faktoren wie Produktivität berücksichtigt werden und nicht erst bei der Umsetzung in den Ländern.

Eine Berechnung eines konkreten Wertes zu „Living Wage“ durch das ILO-Amt für Industrienationen und somit auch für Deutschland darf nicht erfolgen. Dies folgt sowohl aus der ungeeigneten Methodologie für Industrienationen als auch aus der Tarifautonomie und der Bedeutung der Sozialpartnerschaft. Danach werden die Löhne und Arbeitsbedingungen von den Sozialpartnern in Tarifverträgen geregelt. Die Vorgabe eines konkreten Wertes zu „Living Wage“ würde unangemessen in das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eingreifen. Ein „Living Wage“ vermischt auch unzulässigerweise Sozial- und Lohnpolitik.

Das „Living Wage“-Konzept darf keinen Eingang in behördlichen Festlegungen oder Leitfäden, z. B. zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in EU-Richtlinien, finden. Leitfäden sollen Unternehmen dabei unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben auf praktikable und verhältnismäßige Weise anzuwenden. Sie sollten keine neuen bürokratischen Vorgaben durch betriebspraktisch nicht anwendbare Methodologien schaffen.

Im Einzelnen

Überarbeitung des „Living Wage“ Konzepts notwendig

Das von dem Amt der ILO veröffentlichte Konzept zu „Living Wages“ sollte überarbeitet werden, um praxistauglich ausgestaltet zu sein. Die vorliegende Methodologie zu einer Berechnung eines Wertes zu „Living Wage“ berücksichtigt bei der Wertermittlung nicht die bestehenden Leistungen des Sozialstaats, z. B. Grundsicherung, Sozialversicherungen und Familienförderung. Diese stellen aber in vielen Staaten, insbesondere in Industrienationen, zentrale Bestandteile der Absicherung dar.

Alle 38 Mitgliedsländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verfügen über ein System des Sozialstaats. Die Ausgaben und Ausprägungen unterscheiden sich von Land zu Land. Diese haben eine weite Spanne von rd. 15 % bis zu 30 % des BIP für den Sozialstaat (Angaben für das Jahr 2024). Diese Sozialleistungen müssen angemessen und systematisch berücksichtigt werden. Denn bei der Berechnung des Wertes für einen „Living Wage“ sollen exakt die Bedürfnisse des Beschäftigten und seiner Familie abgedeckt werden. Diese werden durch Sozialleistungen bereits zum Teil abgedeckt.

Des Weiteren müssen bereits bei der Ermittlung von regionalen und länderweiten Werten zu „Living Wages“ auch wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt werden. Dies gilt z. B. für produktivitätsorientierte Kriterien. Vorgesehen ist nach dem aktuellen Konzept, dass wirtschaftliche Kriterien den Ländern erst bei der Umsetzung an die Hand gegeben werden. Dies ist nicht sachgerecht, da die Bedeutung von wirtschaftlichen Faktoren bei der Lohnfindung im ILO-Regelwerk anerkannt ist. So sieht das ILO-Übereinkommen Nr. 131 über die Festsetzung von Mindestlöhnen vor, dass wirtschaftliche Faktoren zu berücksichtigen sind. Art. 3 bestimmt, dass bei der Bestimmung der Höhe der Mindestlöhne nicht nur die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu beachten sind, sondern auch wirtschaftliche Gegebenheiten. Diese umfassen die Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung, der Produktivität und das Interesse daran, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Auch die Methodologie für einen „Living Wage“ sollte sich konsequenterweise an dieser Systematik orientieren.

Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in Deutsch in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft und
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Positionspapier als PDF

BDA-Positionspapier: zum Konzept „Living Wage“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (September 2026)

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