Betriebsverfassung für das 21. Jahrhundert
Bericht der BDA-Kommission Betriebsverfassung
September 2026
Betriebsverfassungsgesetz zukunftsfähig aktualisieren!
Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland stehen in den nächsten Dekaden vor gravierenden Herausforderungen. Dekarbonisierung, demografischer Wandel, eine drohende Deglobalisierung und die Digitalisierung mit der rasant zunehmenden Bedeutung künstlicher Intelligenz verändern Arbeitsorganisationen, Produktionsprozesse und Unternehmensstrukturen grundlegend. Das gesetzliche Arbeitsrecht und mit ihm das Betriebsverfassungsgesetz wird diesen Veränderungen nicht in ausreichendem Umfang gerecht.
Die Betriebsverfassung ist auf analoge Betriebsstrukturen zugeschnitten und erweist sich in der Praxis zunehmend als bürokratisch, langsam und innovationshemmend. Ohne eine konsequente Modernisierung der Betriebsverfassung werden die strukturellen Verkrustungen und die darauf zurückzuführenden langwierigen Beteiligungsverfahren zum Standortnachteil – mit negativen Folgen für Beschäftigung, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Strukturreformen sind daher unverzichtbar.
Diese aktuellen Entwicklungen haben das Präsidium der BDA veranlasst, erneut eine Kommission zu berufen, um die Betriebsverfassung angesichts der verschärften wirtschaftlichen, technologischen und strukturellen Herausforderungen grundlegend zu über-prüfen und Reformvorschläge weiterzuentwickeln. Den daraus entwickelten Bericht und dessen Schlussfolgerungen der Arbeitgeber in Deutschland legt die Kommission hiermit vor.
Im Bericht werden – flankiert durch gutachterliche Erwägungen – konkrete Handlungs-vorschläge formuliert, wie eine Betriebsverfassung aus Sicht der Arbeitgeber gestaltet sein sollte, die die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Beschäftigten und Arbeitgebern stärkt und ihren Beitrag leistet, bestehende Beschäftigung in Deutschland zu sichern und neue Beschäftigungschancen zu eröffnen. Hierfür muss die Betriebsverfassung anpassungsfähig, reaktionsschnell und rechtssicher gestaltet sein. Eine digitale Arbeitswelt braucht eine digitale Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz erfüllt die Voraussetzungen hieran zurzeit nicht.
Notwendig ist eine betriebliche Beteiligung mit „gesundem Menschenverstand“. Das heißt weniger Bürokratie und mehr Beschleunigung, um eine effiziente Beteiligung zu gewährleisten, die nicht zu Verzögerungen von Betriebsabläufen führt. Wir brauchen eine für den Strukturwandel offene Betriebsverfassung, eine Betriebsverfassung für das 21. Jahrhundert.
Der vollständige Bericht der BDA-Kommission Betriebsverfassung steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik
T +49 30 2033-1200
arbeitsrecht@arbeitgeber.de
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.
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