Arbeitskräfte aus dem Westbalkan: Zugänge erleichtern, Chancen stärken
Positionspapier zur Weiterentwicklung der sog. Westbalkanregelung für mehr Zuwanderung in Beschäftigung
August 2026
Zusammenfassung
Die sog. Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) ist eine Erfolgsgeschichte. Sie sollte weiterentwickelt und verlässlich gestaltet werden, weil viele Betriebe in Deutschland auf Arbeitskräfte aus den Westbalkanländern angewiesen sind. Die Regelung ist eine wichtige Möglichkeit des Arbeitsmarktzugangs in Deutschland. Fast 20 % aller Erstaufenthaltstitel zur Erwerbsmigration wurden 2024 im Rahmen der Westbalkanregelung erteilt.[1] Mehr als eine halbe Million Menschen aus den Westbalkanländern sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.[2]
Das geltende Jahreskontingent von 50.000 Personen sollte aufgehoben werden und nicht – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eingeschränkt werden. Die sog. Westbalkanregelung einzuschränken, würde dem Arbeitskräftebedarf in Deutschland nicht gerecht. Arbeitskräfte werden auf allen Tätigkeitsniveaus benötigt. Bereits heute fehlen im Einzelhandel, Gastgewerbe, in der Logistik und in der Pflege viele geeignete Mitarbeitende.[3] Um diese Bedarfe zu decken, muss Erwerbszuwanderung auch ohne Nachweis formaler Qualifikationen möglich sein. Die Regelung einzuschränken wäre angesichts der laufenden EU-Beitrittsverhandlungen mit den sechs Westbalkanländern zudem ein Schritt in die falsche Richtung und ein Widerspruch zur deutschen Position, die Westbalkanstaaten schrittweise an die EU heranzuführen.
Um offene Stellen zügig zu besetzen, sind transparente, digitalisierte und schnelle Verfahren wichtig, z. B. durch zentralisierte Visabearbeitung beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollte zudem die Liste möglicher Herkunftsländer zielgerichtet ausgebaut werden. Dann kann die sog. Westbalkanregelung noch stärker dazu beitragen, Arbeitskräfteengpässe zu mindern und die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren. Da die Einreise einen Arbeitsvertrag voraussetzt, sind Sorgen vor Zuwanderung in das Sozialsystem unbegründet und wissenschaftlich widerlegt.[4]
[1] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige, Jahresbericht 2024
[2] Bundesagentur für Arbeit, Migrationsmonitor, Juli 2026, abgerufen am 11. August 2026
[3] Herzer et al (2024): „Fachkräftelücken belasten wichtige Wirtschaftszweige“, Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA), abgerufen am 1. Juni 2026 und Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfteengpassanalyse, abgerufen am 11. August 2026
[4] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Evaluierung der Westbalkanregelung, Registerdatenanalyse und Betriebsfallstudien, April 2020, abgerufen am 11. August 2026
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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