Bildungsgerechtigkeit im Blick: Sprachförderung und Startchancen als neue Kita-Schwerpunkte
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG)
30. Juli 2026
Zusammenfassung
Die Bundesregierung setzt mit dem Referentenentwurf des neuen KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes die richtigen Schwerpunkte für die frühkindliche Bildung. Zum einen wird eine flächendeckende Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstandes aller Kinder im fünften Lebensjahr und bei Bedarf eine anschließende Förderung vorgesehen. Zum anderen erhalten Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit ungünstigen Startbedingungen zusätzliche personelle Ressourcen. Damit adressiert der Bundesgesetzgeber die größten Handlungsbedarfe im Bildungssystem: Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit. Beide Ziele müssen früh grundgelegt werden – die Jahre vor der Schule sind entscheidend für den späteren Schulerfolg.
Richtig ist es ebenso, den Übergang von der Kita in die Grundschule zu verbessern und die Förderung fortzusetzen. Deshalb soll die Grundschule künftig die erhobenen Förderdaten aus der Kita anfordern können und erhalten. Die Kita ist nicht weniger als die erste Stufe des Bildungssystems. Sie ermöglicht zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt damit maßgeblich zur Fachkräftesicherung in der Wirtschaft bei. Dass die entscheidenden Grundlagen in diesen frühen Jahren gelegt werden, ist einhelliger Konsens in Forschung, Gesellschaft und Politik. Der Referentenentwurf entspricht dieser Erkenntnis und nimmt sie ernst.
Auch wenn die Bundeszuschüsse – über Umsatzsteueranteile – regressiv gestaltet werden, schafft der längere Zeitraum bis 2034 Planbarkeit. Die Länder erhalten ausreichend Vorlauf für die Umsetzung der Maßnahmen und sind insbesondere in der Verantwortung, dass auch Kinder ohne Kita-Besuch von der Sprachförderung erreicht werden. Zugleich ist eine dauerhaft verlässliche Finanzierung der Kitas erforderlich, damit die angestrebten Qualitätsverbesserungen nachhaltig umgesetzt werden können.
Im Einzelnen
Sprachfeststellung und -förderung werden verbindlich
Sprache ist die entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilhabe an Bildung und Gesellschaft. Mit dem Gesetz wird die Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr endlich bundesweit verbindlich gemacht. Dies gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen, aber auch für Kinder, die keine Kita besuchen. Für die Diagnostik wie für die anschließende Förderung der Kinder – bei Förderbedarf – werden den Kitas personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Entscheidend wird jedoch ebenfalls sein, dass diese personellen Ressourcen angesichts des bestehenden Fachkräftemangels tatsächlich gewonnen und dauerhaft gesichert werden können. Bislang werden Sprachscreenings und die Folgemaßnahmen in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt, dies hat zuletzt der Nationale Bildungsbericht 2026 hervorgehoben. Ziel muss es aber sein, die Schulreife aller Kinder durch ausreichende Sprachkenntnisse systematisch und flächendeckend sicherzustellen.
Neben dem Sprachstand sollen auch weitere Basiskompetenzen der Kinder erhoben werden wie Grob- und Feinmotorik, die Fähigkeit zur Selbstregulation und ein mathematisches Grundverständnis, z. B. Größen, Mengen und Relationen. Diese Kompetenzen sind fundamental für die weitere Bildungsbiografie der jungen Menschen. Auch die natürliche Neugier der Kinder wird betont. An dieser Neugier und am mathematischen Grundverständnis kann MINT-Bildung in der Kita gut ansetzen: Auch die gezielte MINT-Förderung sollte im Gesetz aufgeführt werden. Sie ist im Kita-Bereich noch keineswegs selbstverständlich – damit werden Chancen vertan.
Startchancen-Programm für Kitas in herausfordernder Lage ergänzen
Im Fokus des Referentenentwurfs stehen zu Recht die Startchancen für Kinder mit ungünstigen Startbedingungen. Für Kitas mit einem höheren Anteil von Kindern „in herausfordernden Lebenslagen“ sind daher zusätzliche personelle Ressourcen vorgesehen. Diese besondere Förderung soll in mindestens 10 % der Kitas in jedem Bundesland zur Verfügung stehen. Kriterium für die Zuwendung ist, ob dort besonders viele Kinder sind, die in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, deren Familiensprache nicht deutsch ist oder deren sprachliche Entwicklung auffällig ist. Damit knüpft der Referentenentwurf für den Kita-Bereich bewusst an das Startchancen-Programm von Bund und Ländern für Schulen in herausfordernder Lage an. In Zeiten knapper werdender Kassen ist die Prioritätensetzung bei den Kindern richtig, die für ihre Förderung vor allem auf die Kita angewiesen sind.
Langfristig denken – Daten an Grundschule und Statistik weitergeben
Der Übergang von der Kita in die Grundschule wird verbessert und die Vorbereitung als Aufgabe der Kita fest verankert. Dabei soll die Weitergabe der festgestellten Entwicklungsstände und Fördermaßnahmen an die Grundschule sichergestellt werden. Bislang war das Einverständnis der Eltern erforderlich, das aber nicht immer vorlag. Damit wird eine kontinuierliche Förderung möglich.
In die amtlichen Statistiken sollen neben den bisherigen Daten aus den Kitas nun auch die soziale Lage der Familien sowie der festgestellte Förderbedarf der Kinder aufgenommen werden. Eine Langzeitbeobachtung von Kitas und den erhobenen Förderbedarfen wird ebenfalls möglich. Dies sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer aussagekräftigen Statistik und einer besseren Qualitätssicherung. Zusätzliche Dokumentations-, Statistik- und Berichtspflichten sollten dabei auf das notwendige Maß begrenzt und möglichst digital ausgestaltet werden. Die vorgesehenen Maßnahmen werden nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn die Umsetzung praxisnah und bürokratiearm erfolgt.
Zeitraum bis 2034 schafft Planbarkeit
Während die letzte Förderung durch den Bundesgesetzgeber lediglich zwei Jahre umfasste, spannt der neue Entwurf den Bogen weiter und betrifft den Zeitraum bis 2034. Die Bundeszuschüsse erfolgen durch den Verzicht auf Umsatzsteueranteile. 2027 und 2028 sind dies rund 1,5 Mrd. €, 2029 rund 1,2 Mrd. € und 2030 bis 2034 knapp 1 Mrd. €. Die Zuschüsse werden damit zwar regressiv gestaltet, andererseits ist damit ein Zeitraum gesichert, der ein besseres Planen ermöglicht. Vor dem Hintergrund steigender Personal- und Betriebskosten sollte jedoch überprüft werden, ob die Finanzierungsstruktur auch langfristig eine nachhaltige Qualitätsentwicklung ermöglicht. Ein intensives Monitoring, insbesondere auch des Entwicklungsbedarfs der Kinder, ist ausdrücklich vorgesehen. Dies ist unabdingbar für eine wirksame und flächendeckende Verbesserung der Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit.
Länder sind in der Pflicht
Der Bundesgesetzgeber sichert mit dem Vorhaben erstmalig bundesweite Vorgaben insbesondere für die Sprachdiagnostik und Sprachförderung sowie für ergänzende Unterstützungsmaßnahmen, z.B. durch die Fachberatung. Die Vorgaben beziehen sich vor allem auf die Mindestausstattung mit personellen Ressourcen. Konkrete Lernziele sind nicht vorgesehen. Diese zu formulieren ist Aufgabe der Länder.
Den Ländern ist ausreichend zeitlicher Vorlauf gegeben, wenn die Sprachfeststellungen erst 2029 und die Entwicklungsbeobachtungen sogar erst 2032 verpflichtend sein sollen. Sie sind zudem gefordert, für die Förderung der Kinder zu sorgen, die keine Kita besuchen. Dies ist insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund entscheidend, die bislang in der Kindertagesbetreuung unterrepräsentiert sind. Von ihnen haben im U3-Bereich lediglich 22 % einen Kita-Platz (gegenüber 45% der Kinder ohne Migrationshintergrund) und zwischen 3 und 6 Jahren nur 77% (gegenüber 99%). Das Gesetz würde einen Großteil seiner Zielsetzung verfehlen, wenn nicht gerade diese Kinder einbezogen werden.
Zudem sind die Länder gehalten, die Verfahren und Modalitäten der Sprachfeststellung und der Fördermaßnahmen – ob in oder außerhalb der Kita – sicherzustellen, die Qualität der Einrichtungen und die Qualifikation der Fachkräfte zu sichern und Monitoring wie Evaluation zu unterstützen. Dabei soll zusätzliche Bürokratie für Träger und Einrichtungen vermieden werden.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Bildung
T +49 30 2033-1500
bildung@arbeitgeber.de
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