Sinnvolle Neugewichtung von Umlage- und Kapitaldeckung – höhere Beitragsbelastung vermeiden
Stellungnahme zum Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026
14. Juli 2026
Zusammenfassung
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sehen eine sinnvolle Neugewichtung von Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung in der Alterssicherung vor. Die Umlagefinanzierung wird durch ausgabensenkende Maßnahmen begrenzt und die Kapitaldeckung ausgeweitet. Beides trägt zu mehr Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Alterssicherung bei.
Zu begrüßen sind insbesondere die Vorschläge zur Abschaffung der abschlagsfreien Frührente, zur weiteren Altersgrenzenanhebung und zur Wiedereinsetzung und Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors, auch wenn diese Maßnahmen nicht entschlossen genug ausgestaltet sind oder erst zu spät in Kraft treten sollen.
Allerdings reichen die empfohlenen Maßnahmen zur Begrenzung der Beitragsbelastung der umlagefinanzierten Rentenversicherung bei weitem nicht, um die Mehrbelastungen durch die vorgeschlagene gesetzliche Kapitalrente zu kompensieren. Die gesetzliche Kapitalrente würde, sobald der vorgeschlagene Beitragssatz von 2 % erreicht ist (2031), Arbeitgeber und Beschäftigte um mehr als 40 Mrd. € zusätzlich belasten. Die Gesamtbeitragsbelastung zur Alterssicherung würde dadurch in den nächsten fünf Jahren von derzeit 18,6 % auf rund 22 % steigen. Insgesamt ergäbe sich dann eine Belastung von Löhnen und Gehältern durch Sozialbeiträge von 46 %, die sogar noch höher ausfällt, wenn die Beitragssätze in den anderen Sozialversicherungszweigen weiter steigen. Die ohnehin schon sehr hohen Arbeitskosten in Deutschland würden damit weiter in die Höhe getrieben und den Beschäftigten bliebe weniger Netto vom Brutto. Die hohen Mehrbelastungen würden jeden Spielraum zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge nehmen. Im Gegenteil ist sogar mit einer Schwächung der betrieblichen Altersvorsorge zu rechnen, da Arbeitgeber die zusätzlichen Kostenbelastungen für die gesetzliche Alterssicherung werden kompensieren müssen.
Das Grundkonzept der Alterssicherungskommission sollte so umgesetzt werden, dass zumindest solche Mehrbelastungen vermieden werden, die über den ohnehin in den nächsten Jahren drohenden Beitragssatzanstieg in der Rentenversicherung hinausgehen. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Deutschland ist nicht in einer Situation wie Schweden, Großbritannien oder Irland, die ihre kapitalgedeckten Zusatzversorgungssysteme auf der Basis deutlich niedrigerer lohnbezogener Abgaben eingeführt haben. Umso mehr muss es gelten, die hohe Sozialbeitragslast in Deutschland bei einem Einstieg in eine obligatorische Zusatzrente im Ergebnis nicht noch weiter zu erhöhen.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de
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