Reserve stärken – wirtschaftliche Belange und Einsatzfähigkeit gemeinsam sichern
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve – Reservestärkungsgesetz (ResStG) vom 26. Mai 2026
Juni 2026
Zusammenfassung
Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage ist es richtig und notwendig, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu stärken. Dazu gehört auch eine leistungsfähige und verlässliche Reserve. Die Arbeitgeber unterstützen diesen Kurs ausdrücklich und sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die berechtigten Belange der Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden. Eine starke Reserve und eine funktionierende Wirtschaft bedingen einander. Es braucht daher einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem personellen Bedarf der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen, um sowohl Einsatzfähigkeit als auch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Dafür sind folgende Anpassungen im Referentenentwurf notwendig:
- Finanzielle Entlastungen müssen auch in den Unternehmen ankommen. Dazu müssen insbesondere die Erstattungsregelungen und die geplanten Förderungsmöglichkeiten im Arbeitsplatzschutzgesetz praxisgerechter ausgestaltet werden.
- Arbeitgeber brauchen frühzeitig Informationen für ihre Personalplanung. Sie sollten gesetzlich dazu ermächtigt werden, den Reservistenstatus frühzeitig abfragen, verarbeiten und speichern zu dürfen. Dieser Aspekt wird im Referentenentwurf bislang nicht berücksichtigt
- Ebenso unberücksichtigt bleibt, dass Beschäftigte auch frühzeitig über eine anstehende Heranziehung informieren müssen. Dazu sollte flankierend zur Statusabfrage eine klar begrenzte gesetzliche Mitteilungspflicht eingeführt werden.
- An der Praxis der doppelten Freiwilligkeit sollte zum aktuellen Zeitpunkt festgehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht vor Erlass eines Heranziehungsbescheids reicht nicht aus, um die betrieblichen Interessen der Unternehmen ausreichend zu berücksichtigen.
- Anträge nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz müssen zügig bearbeitet werden können. Dafür muss das Antragsverfahren digital und effizient ausgestaltet werden.
- Die neue Dienstleistungspflicht muss nachgeschärft werden. Unternehmen müssen klar erkennen können, welche Beschäftigtengruppen unter die neue Dienstpflicht fallen.
- Das Unabkömmlichstellungsverfahren muss digitaler und moderner werden sowie eine weitergehende Beteiligung der Unternehmen über das reine Benennungsrecht hinaus vorsehen. Zudem sollten die Zuständigkeiten in der Verordnung klar und verständlich gebündelt werden.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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