Arbeit entlasten, Standort stärken: Für ein einfaches und beschäftigungsfreundliches Einkommensteuerrecht
Positionen der Arbeitgeber zur Lohn- und Einkommensteuer
Dezember 2025
Zusammenfassung
Die Steuer- und Abgabenbelastung auf Arbeit ist in Deutschland im internationalen Vergleich besonders hoch. Der Steuer- und Abgabenkeil liegt für alleinstehende Durchschnittsverdiener bei knapp 48 % der Arbeitskosten und damit deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Das schwächt Erwerbsanreize, erschwert die Fachkräftesicherung und mindert die Attraktivität des Standorts Deutschland.
- Die Arbeitgeber fordern deshalb eine spürbare Entlastung des Faktors Arbeit. Der Einkommensteuertarif sollte gesenkt, die Progressionswirkung gestreckt und der Spitzensteuersatz erst bei deutlich höheren Einkommen erreicht werden. Zugleich muss die kalte Progression regelmäßig und regelgebunden abgebaut werden, damit inflationsausgleichende Lohnerhöhungen nicht zu schleichenden Steuererhöhungen führen.
- Ein niedrigerer Einkommensteuertarif wirkt breiter und nachhaltiger als kleinteilige Ausnahmen für einzelne Beschäftigtengruppen. Neue Sonderregelungen, etwa für Mehrarbeitszuschläge oder beschäftigte Rentner, schaffen Abgrenzungsprobleme, Fehlanreize und zusätzlichen Vollzugsaufwand. Zusätzliche Arbeit sollte über geringere Grenzbelastungen attraktiver werden – nicht über immer neue Einzelausnahmen.
- Auch negative Arbeitsanreize für Zweitverdiener sollten abgebaut werden. Die Arbeitgeber sprechen sich dafür aus, die Steuerklassen III und V durch die Steuerklasse IV mit Faktor als Regelfall zu ersetzen. So würde der Splittingvorteil bereits im Lohnsteuerabzug gleichmäßiger verteilt, ohne das Ehegattensplitting selbst zu verändern.
- Darüber hinaus braucht das Einkommensteuerrecht eine umfassende Vereinfachung. Besonders bei Sachzuwendungen, Mitarbeiterverpflegung, Betriebsveranstaltungen und Mitarbeiterkapitalbeteiligungen verursachen die bestehenden Regelungen hohen Aufwand und Rechtsunsicherheit. Ziel muss eine einfache, pauschale und digitaltaugliche Abrechnung sein. Steuerliche Vereinfachungen müssen dabei mit dem Sozialversicherungsrecht abgestimmt werden, damit Entlastungen in der Praxis nicht durch neue Prüf- und Dokumentationspflichten wieder verloren gehen.
- Die Einkommensteuer ist zugleich die maßgebliche Unternehmensteuer vieler Personenunternehmen. Eine Reform darf deshalb nicht zu neuen Belastungen für den Mittelstand führen. Notwendig sind eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine praxistauglichere Ausgestaltung des Optionsmodells und Verbesserungen bei der Besteuerung einbehaltener Gewinne.
- Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für betriebliche und private Altersvorsorge sollten verbessert werden. Insbesondere die Geringverdienerförderung in der betrieblichen Altersvorsorge muss breiter nutzbar werden und auch interne Durchführungswege einbeziehen.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
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