Sicherheits- und Wirtschaftswende zusammendenken – Arbeitsmarkt stärken, Verteidigungsfähigkeit ausbauen
Vorschläge der Arbeitgeber zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit
Mai 2026
Zusammenfassung
Um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken, braucht es neben sicherheitspolitischen Maßnahmen auch eine Zeitenwende auf dem Arbeitsmarkt. Die sicherheitspolitische Lage Deutschlands hat sich verändert. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu stärken, ist richtig. Die Arbeitgeber tragen diesen Ansatz mit und übernehmen Verantwortung. Sicherheit, eine stabile industrielle Basis und wirtschaftliche Stärke gehören zusammen: Nur eine starke Wirtschaft macht Deutschland widerstandsfähig.
- Um Personalbedarfe von Wirtschaft und Bundeswehr zu decken, müssen bestehende Arbeitsmarktpotenziale konsequenter erschlossen werden. Maßnahmen zur Fach- und Arbeitskräftesicherung inkl. flexiblerer Arbeitszeitmodelle werden daher noch wichtiger.
- Ein attraktiv ausgestalteter Wehrdienst muss Dienstzeit, Ausbildung und berufliche Perspektiven sinnvoll verbinden. Finanzielle Anreize dürfen nicht dazu führen, dass begonnene Ausbildungen unter- oder abgebrochen werden. Eine koordinierte Gestaltung der Eintritts- und Austrittszeitpunkte ist daher entscheidend. Bei der Nutzung von Qualifizierungsangeboten während der Dienstzeit muss der spätere Einsatz im zivilen Erwerbsleben mitgedacht werden.
- Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Ernstfall den benötigten Arbeitskräftebedarf sichern kann, muss das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) vorausschauend reformiert und mit anderen Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz abgestimmt werden. Die ausschließliche Verpflichtung von Frauen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie der Ausschluss von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollten gestrichen werden.
- Arbeitgeber müssen Klarheit darüber haben, welche Beschäftigten in der Reserve oder im Zivil- und Katastrophenschutz aktiv sind. Kern eines solchen Ansatzes sollte eine klar begrenzte gesetzliche Mitteilungspflicht für Beschäftigte sein. Zumindest braucht es ein rechtlich abgesichertes Abfragerecht durch den Arbeitgeber. Die derzeitige Praxis der „doppelten Freiwilligkeit“ beim Engagement von Beschäftigten in der Reserve sollte beibehalten werden.
- Für reibungslose Meldeverfahren zur Sozialversicherung müssen Arbeitgeber frühzeitig über Heranziehung oder Einberufung informiert werden. Deshalb braucht es für die Bundeswehr auch in Friedenszeiten klare Fristen für Heranziehungs- und Einberufungsbescheide. Die unverzügliche Vorlage der Bescheide durch die betroffenen Beschäftigten bleibt notwendig.
- Um glaubhaft Verantwortung in der Gesamtverteidigung übernehmen können, müssen die staatlichen Rahmenbedingungen hierfür stimmen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, verlässliche Kommunikationswege und eine frühzeitige Einbindung der Wirtschaft hinsichtlich ziviler Verteidigung.
- Damit grenzüberschreitende Arbeitsmobilität auch für die Verteidigungsfähigkeit besser funktioniert, müssen Meldepflichten bei Entsendungen auf EU-Ebene digitalisiert, vereinfacht und um praxistaugliche Ausnahmen für kurzfristige Einsätze ergänzt werden. Unternehmen brauchen zudem verlässliche Informationen über den anzuwendenden EU-Acquis: Die EU-Arbeitsbehörde muss ihren Unterstützungsauftrag besser erfüllen.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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