bda-arbeitgeber-logo-inversbda-arbeitgeber-logobda-arbeitgeber-logo-inversbda-arbeitgeber-logo-invers
MENUMENU
  • THEMEN
        • THEMEN IM FOKUS
        • Beschäftigung & Arbeitsmarkt
          • Arbeitsmarktpolitik
          • Betriebliche Personalpolitik
          • Chancengleichheit
          • Diversity
          • Entgeltgleichheit
          • Fachkräftesicherung
          • Flexible Beschäftigung
          • Frauen in Führungspositionen
          • Geflüchtete
          • Inklusion
          • Rehabilitation
          • Zuwanderung und Integration
        • Arbeitsrecht & Tarifpolitik
          • Allgemeinverbindlichkeit
          • Arbeitskampf
          • Arbeits- und Tarifrecht
          • Arbeitszeit
          • Befristung
          • Betriebsverfassung
          • Bürokratieabbau
          • Datenschutz
          • Diskriminierungsschutz
          • Elternzeit
          • Entsendung
          • Insolvenz
          • Kündigungsschutz
          • Mindestlohn
          • Mitbestimmung
          • Mobile Arbeit
          • Mutterschutz
          • Pandemie
          • Pflegezeit
          • Selbstständigkeit
          • Tarifautonomie
          • Tarifbindung
          • Tarifeinheit
          • Tarifpolitik
          • Tarifverhandlungen
          • Tarifvertrag
          • Teilzeitarbeit
          • Umstrukturierung
          • Urlaubsrecht
          • Werkverträge
          • Whistleblowing
          • Zeitarbeit
        • Bildung & Berufliche Bildung
          • Ausbildungsmarkt
          • Arbeitgeberpreis für Bildung
          • Berufliche Orientierung
          • Praxisbeispiele Berufsausbildung
          • Bildung 4.0
          • Bildungspolitik
          • Duale Ausbildung
          • Duales Studium
          • Durchlässigkeit
          • Frühkindliche Bildung
          • Gemeinsam für Bildung
          • Hochschulfinanzierung
          • Internationale Studierende
          • Lebenslanges Lernen
          • Lehrerbildung
          • MINT-Fachkräfte sichern
          • Neuordnung Aus-/Fortbildung
          • Ökonomische Bildung
          • Akkreditierung/Qualitätssicherung
          • Schulqualität
          • SCHULEWIRTSCHAFT
        • Digitalisierung & Innovation
          • Agiles Arbeiten
          • Künstliche Intelligenz
          • Zukunft der Arbeit
        • Europa & Europäische Union
          • Arbeitsschutz in Europa
          • Digitales Europa
          • Europäischer Betriebsrat
          • Europäische Bildungspolitik
          • Europäische Gesetzgebung
          • Europäische Gleichstellungspolitik
          • Europäischer Mindestlohn
          • Europäisches Semester
          • Europäischer Sozialer Dialog
          • EU-Arbeitnehmermobilität und Entsendung
          • Soziale Nachhaltigkeit
          • Soziales Europa
          • Wirtschaft für Europa
        • Internationale Sozialpolitik & Globale Lieferketten
          • Brexit
          • Europarat
          • G7/B7 – Deutsche Präsidentschaft
          • Globale industrielle Beziehungen
          • Globale Lieferketten
          • Handelspolitik
          • Internationale Arbeitsorganisation – ILO
          • Internationale Netzwerke
          • Menschenrechte
          • OECD – Business at OECD (BIAC)
          • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
          • Vereinte Nationen
        • Sozialpolitik & Soziale Sicherung
          • Altersarmut
          • Arbeit made in Germany
          • Arbeitsschutz
          • Beitrags- und Melderecht
          • Betriebliche Altersvorsorge
          • Betriebsärztemangel
          • Krankenversicherung
          • Normung
          • Pflegeversicherung
          • Psychische Gesundheit
          • Rentenversicherung
          • Riesterrente
          • Soziale Selbstverwaltung
          • Soziale Sicherung in Europa
          • Sozialversicherung
          • Unfallversicherung
          • Zukunft der Sozialversicherung
        • Volkswirtschaft & Steuern
          • Konjunktur
          • Soziale Gerechtigkeit
          • Staatsfinanzen
          • Steuerpolitik
        • Strukturwandel
        • Wirtschaft & Gesellschaft
          • Freiwillige Normung
          • ISWA
          • Soziale Marktwirtschaft
          • Forum Marktwirtschaft
          • Wirtschafts- und Unternehmensethik
        • Bundestagswahl2025
        • Fachkräftesicherung

          Fachkräftesicherung


          Anklicken und mehr erfahren >>

          Sozialpartnerschaft

          Sozialpartnerschaft



          Anklicken und mehr erfahren >>

          Zukunft der Sozialversicherungen

          Zukunft der Sozialversicherungen



          Anklicken und mehr erfahren >>

          BDA-Forderungen zur Bundestagswahl

          BDA-Forderungen zur Bundestagswahl




          Anklicken und mehr erfahren >>

  • Newsroom
    • News
    • Agenda
    • #ArbeitBeschäftigtUns
    • Social Media
    • Fotos und Videos
    • Publikationen
    • Pressekontakte
  • Veranstaltungen
  • Die BDA
    • Organisation
      • Präsidium
      • Vorstand
      • Präsident
      • Hauptgeschäftsführung
      • Fachabteilungen
      • Im Netzwerk
    • Mission
    • Vision
    • Werte
  • Mitglieder
    • Unsere Mitglieder
      • Landesvereinigungen
      • Bundesfach­­spitzenverbände
    • Mitglied werden
    • Partner werden
  • Karriere
  • DE
  • EN
Arbeitgeberportal

ArbeitgeberPortal

Anmelden
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren

Pflegeassistenzausbildung sachgerecht finanzieren und Ausbildungspotenziale heben

 

Pflegeassistenzausbildung sachgerecht finanzieren und Ausbildungspotenziale heben

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG)

5. August 2024

Zusammenfassung

Für die Bewältigung der Personalsituation in der Pflege ist ein Personalmix aus Beschäftigten unterschiedlicher Qualifikationsstufen unabdingbar. Daher ist es grundsätzlich richtig, neben den Pflegefachpersonen auch die Ausbildungssituation der Pflegehilfe und Pflegeassistenz in den Blick zu nehmen. Allerdings dürfen insbesondere bei den Pflegehilfskräften keine Hürden aufgebaut werden, die das Arbeitsangebot in der Pflege verringern.

Vor dem Hintergrund des bestehenden Fach- und Arbeitskräftemangels, auch im Pflegebereich, müssen alle Potenziale gehoben werden. Daher muss die Verknappung von Ausbildungskapazitäten durch die vorgesehenen hohen Mindestanforderungen an die Pflegeschulen und Praxisanleitung vermieden, die Anerkennung von Pflegeberufen vereinfacht und der Zugang zur Ausbildung auch für Personen ohne (nachweisbaren) Schulabschluss grundsätzlich offengehalten werden.

Insbesondere falsch ist die vorgesehene Finanzierung der Ausbildungskosten aus Mitteln der Kranken- und Pflegeversicherung. Dies ist wie schon bei der Pflegeausbildung so auch bei der Pflegehelferausbildung ordnungspolitisch falsch und muss unterbleiben. Vielmehr muss die Finanzierung sachgerecht und vollumfänglich durch die Bundesländer erfolgen.

Im Einzelnen

Sachgerechte Finanzierung sicherstellen

Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung schreibt die bisherige Unterfinanzierung der Pflegeausbildung durch die Länder zu Lasten der Beitragszahlenden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fort. Die vorgesehene Verlagerung der Finanzierungsverantwortung der Länder für die primär schulische Ausbildung auf die soziale Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung ist ordnungspolitisch falsch und muss unterbleiben. Stattdessen müssen die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden.

Das duale Berufsbildungssystem regelt klar, dass den Ländern die Finanzierung der primär schulischen Ausbildung und der primär hochschulischen Ausbildung obliegt. Lediglich im Gesundheitsbereich entziehen sich die Länder dieser Verantwortung zu Lasten der Beitragszahlenden und beteiligen sich bereits heute nicht in ausreichendem Maße an den Kosten der (hoch-)schulischen Ausbildung. Durch die im Referentenentwurf vorgesehene Finanzierungssystematik wird dieser Zustand fortgeführt und die im Entwurf bezifferten Kosten von 219,2 Mio. € werden auf Dritte abgewälzt.

Anstatt Finanzierungslasten zu verschieben, muss die Politik endlich ihre Hausaufgaben machen und eine zukunftssichere Finanzierung der Pflegeversicherung sicherstellen. Dazu gehört auch, dass der Kranken- und Pflegeversicherung keine Lasten für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aufgebürdet werden. Stattdessen müssen versicherungsfremde Leistungen der Finanzierungsverantwortung des jeweils zuständigen Systems zugeordnet werden, sonst ist die finanzielle Stabilität und die Nachhaltigkeit der sozialen Pflegeversicherung gefährdet. Dies gilt ganz besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Streichung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung und der aktuellen finanziellen Entwicklung. Denn trotz der deutlichen Anhebung des Pflegebeitragssatzes auf 3,4 % zum 1. Juli 2023 kommt die Pflegeversicherung mit ihren Einnahmen nicht mehr aus und die Reserven der Pflegeversicherung sind auch bereits wieder aufgebraucht.

Höhe der Ausbildungsvergütung nicht vorgeben

Ebenfalls entfallen muss die Nennung einer Erwartungshaltung der mit 11.590 € im Jahr hoch angesetzten Ausbildungsvergütung durch den Gesetzgeber. Ihre Festlegung muss den Tarifparteien des öffentlichen Dienstes überlassen werden. Ergänzend könnte die Geltung der in § 17ff. BBiG getroffenen Regelungen zur Mindestausbildungsvergütung (7.788 € im Jahr 2024) auch auf den Pflegesektor erstreckt werden.

Verknappung von Ausbildungskapazitäten vermeiden

Die vorgesehenen hohen Mindestanforderungen an die Pflegeschulen drohen zur weiteren Verknappung von Ausbildungskapazitäten zu führen. Im Sinne der Ressourcenorientierung muss vorgesehen werden, dass auch Lehrkräfte mit pflegepädagogischem Abschluss auf Bachelor-Niveau den theoretischen Unterricht durchführen können, nicht nur solche mit Master-Abschluss. Auch weitere pflegerelevante Studienabschlüsse wie z. B. Pflegemanagement und weitere Bezugswissenschaften wie z. B. Medizin, Gesundheitswissenschaft, Psychologie und Biologie müssen zum theoretischen Unterricht zugelassen werden.

Im Sinne der Nutzung vorhandener Ausbildungskapazitäten muss weiterhin sichergestellt werden, dass die Praxisanleitung und -begleitung der Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung durch jede examinierte Pflegefachperson übernommen werden kann. Eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von 300 Stunden darf nicht zum limitierenden Faktor für die Praxisanleitung von Pflegeassistenten werden.

Alternativ niedrigschwelligen Zugang ohne Hauptschulabschluss zur Pflegeassistenzausbildung offenhalten

Alternativ zum Zugang zur Ausbildung für Interessenten mit Hauptschulabschluss muss auch der aktuell in vielen Bundesländern bestehende Zugang ohne (nachweisbaren) Schulabschluss grundsätzlich offengehalten und ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen werden. Hier soll die Ermessensentscheidung der Pflegeschule (ggf. auf Basis einer Eignungsfeststellung) gelten. So werden weitere Zielgruppen gehoben und Ausbildungschancen gesichert für Menschen mit Affinität zur und ggf. vorhandener Berufserfahrung in der Pflege. Sie gewinnen ihrerseits Zugang zu einer qualifizierten beruflichen Laufbahn mit Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Anerkennung für Pflegeberufe vereinfachen

Die mit Abstand meisten Anträge für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen werden für Pflegeberufe gestellt. Der Fachkräftebedarf ist im Bereich der Pflege enorm.

Es ist dringend notwendig, dass die Möglichkeit, zentrale Anerkennungsstellen einzurichten (§ 25 Abs. 5), von den Ländern auch genutzt wird. So werden Kompetenzen gebündelt und die richtige Anerkennungsstelle ist für Antragstellende leicht zu finden (vgl. BDA-Position zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen).

Um das Anerkennungsverfahren schlanker zu gestalten und unnötige Doppelprüfungen zu vermeiden sollten die Mustergutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsfachberufe (GfG) als verbindliche Grundlage für die Länder bei der Bewertung ausländischer Qualifikationen herangezogen werden. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, die Mustergutachten der GfG öffentlich zugänglich zu machen, damit sowohl Arbeitgeber in der Pflege bei Bewerbungen aus dem Ausland als auch Vermittlungsagenturen nachvollziehen können, ob der Abschluss des Bewerbers/der Bewerberin aus dem Ausland nach deutschem Recht anerkennungsfähig wäre.

 

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
soziale.sicherung@arbeitgeber.de

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Stellungnahme als PDF

BDA-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG), (August ­2024)

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter.

jetzt abonnieren
Publikationen
Kontakt
Datenschutz
Impressum
  • 
  • 

© BDA 2025
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Unser Engagement für Chancen­gleichheit und Vielfalt im Beruf.

Arbeitgeberportal
DE
  • DE
  • EN

Ihre Ansprechpartnerin (oder Ihr Ansprechpartner):

Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de

Ihre Ansprechpartner:

Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de
Name Vorname
Bereich / Abteilung
Telefon: +49 30 2033-1800
E-Mail: v.name@arbeitgeber.de

ArbeitgeberPortal

Anmelden
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren

Ihre Ansprechpartnerin:

Ursula Haschen
Teamassistenz | Walter-Raymond-Stiftung / Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung
Team Assistant | Walter Raymond Foundation / Institute of Societal and Social Policy Training

Telefon: +49 30 2033-1950
E-Mail: u.haschen@arbeitgeber.de