Zukunft der Gastgeberbranche sichern
BDA AGENDA | KOMMENTAR DER WOCHE: Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes
Die Verlängerung des Lockdowns trifft das Gastgewerbe besonders hart. Enttäuschung und Verzweiflung machen sich breit. Noch einmal drei Wochen Stillstand, vollmundig angekündigte, aber ausbleibende oder nicht ausreichende staatliche Hilfen, die Angst der Betriebe vor dem endgültigen Aus nimmt dramatisch zu. Von den Ende Oktober zugesagten Novemberhilfen sind bei den Unternehmern bisher nur Abschlagszahlungen angekommen – und das noch nicht einmal bei allen. Die Dezemberhilfen können erst seit dem 23. Dezember beantragt werden. Maximaler Frust herrscht insbesondere bei den großen Betrieben. Sie wissen nicht, wieviel Geld sie überhaupt nach welchen Kriterien erhalten. Und gerade bei den großen Arbeitgebern sind die Fixkosten besonders hoch, die Löhne für die vielen Beschäftigten müssen pünktlich gezahlt werden, die Erstattung des Kurzarbeitergeldes erfolgt ja erst Wochen später.
Natürlich ist es das wichtigste gesundheits- wie gesellschaftspolitische Ziel, die Infektionszahlen zu senken und die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Für die Restaurants und Hotels wird es allerdings immer schwerer durchzuhalten. Ende Januar werden unsere Betriebe insgesamt fünfeinhalb Monate lang geschlossen sein. Von März bis Dezember 2020 verzeichnete die Branche Umsatzverluste in Höhe von fast 40 Milliarden Euro. Das entspricht 50 Prozent weniger Umsatz als im Vorjahreszeitraum. Die hohen Kosten laufen indes weiter. Die Rücklagen sind aufgebraucht. 70 Prozent der Betriebe bangen um ihre Existenz. Hundertausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Dabei geht es um eine Branche mit nicht nur hoher arbeitsmarktpolitischer und wirtschaftlicher, sondern auch mit großer gesellschaftlicher Relevanz, die für die Lebensqualität der Menschen und das soziale Miteinander eine zentrale Bedeutung hat.
Damit unsere Restaurants und Hotels eine Chance zum Überleben haben, müssen die finanziellen Hilfen jetzt schnell und umfassend für alle Unternehmen zur Auszahlung kommen. Es gilt, offenkundige Förderlücken zu schließen. Auch verbundene und größere Unternehmen brauchen dringend direkte Unterstützungsleistungen. Nachjustiert werden muss zudem bei den Erstattungsbeträgen der Überbrückungshilfen III. Die Begrenzung auf monatlich maximal 500.000 Euro reicht für große Firmen mit vielen Standorten nicht mal für ihre Pachten. Während die staatlichen Hilfen bei vielen Betrieben nur zögerlich fließen, hat das Kurzarbeitergeld Betrieben wie Beschäftigten sehr geholfen. Für Oktober meldet die Bundesagentur für Arbeit immer noch über einer Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe. Die Verlängerung der Kurzarbeit-Regelungen ist daher nur zu begrüßen. Neben wirksamen Unterstützungsmaßnahmen für die Betriebe kommt es darüber hinaus auf eine erfolgreiche Umsetzung der Impfstrategie gegen das Coronavirus an.