US-Einreisebedingungen konstruktiv ausgestalten
BDA AGENDA 16/21 | Thema der Woche | 22. Juli 2021
Während die EU die Einreisemöglichkeit für US-Bürger lockerte, gilt dies umgekehrt nicht. Das belastet die wirtschaftliche Tätigkeit deutscher Unternehmen, die in den USA tätig sind.
Vor dem Hintergrund des Treffens zwischen Bundeskanzlerin Merkel und US-Präsident Biden am 15. Juli in Washington drängte die deutsche Wirtschaft auf eine Auflösung der weiter bestehenden US-amerikanischen Einreisebeschränkungen für Bürger der EU.
Lockerungen der Einreisebedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter europäischer Unternehmen, die in den USA tätig sind, sollten unter Beachtung des Gesundheitsschutzes umgesetzt werden, denn die Einreise ist für einige Geschäftsprozesse wie Wartungen, Instandsetzungen oder andere ortsgebundene Dienstleistungen notwendige Voraussetzung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in die USA einreisen dürfen. Derzeit liegt eine eindeutige Ungleichbehandlung zwischen europäischen und US-amerikanischen Geschäftsreisenden vor, der von Seiten der US-Regierung in Form einer Aufhebung des Einreiseverbots entgegengewirkt werden sollte.
Deutsche Tochtergesellschaften spielen eine sehr wichtige Rolle in der Wirtschaft der Vereinigten Staaten und tragen zu deren volkswirtschaftlichem Erfolg bei. Nicht zuletzt durch die Schaffung von Arbeitsplätzen im ganzen Land. Rund 861.000 amerikanische Arbeitsplätze wurden im Jahr 2019 direkt oder indirekt durch deutsche Tochtergesellschaften in den USA geschaffen.
Mit gut 5400 Unternehmen in den USA hat Deutschland im Jahr 2019 rund 441 Milliarden Euro in die Volkswirtschaft der Vereinigten Staaten investiert. Damit sind wir drittgrößter Investor nach Japan und Kanada und drittgrößter Arbeitgeber nach dem Vereinigten Königreich und Japan. Eine Auflösung der Einreisebeschränkungen für EU-Bürger würde sich demnach positiv auf die US-amerikanischen Wirtschaft auswirken.
Zum Hintergrund: Unterschiedliche Einreisevoraussetzung sind eine Ungleichbehandlung
Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus im März 2020 hatte die EU entschieden, nicht unbedingt notwendige Einreisen aus Drittstaaten generell zu verbieten. Rechtlich bindend ist der Einreisestopp allerdings nicht, zudem gab es Ausnahmen für EU-Bürger und ihre Familien. Die USA hatte durch eine „Presidential Proclamation“ die Einreise in die USA beschränkt, diese wurde kürzlich verlängert. Um als EU-Bürger in die USA einzureisen wird in der Regel eine Ausnahmegenehmigung benötigt (ausgenommen vom Einreiseverbot sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen).
Die EU hat dagegen am 01. Juli 2021 weitgehende Lockerungen für US-Bürger beschlossen. Reisende aus den USA dürfen nun wieder leichter einreisen. Weiterhin gelten für Reisen aus dem Schengen-Raum in die USA strenge Auflagen.
Mit einer erleichterten Einreise für EU-Bürger in die USA ist vorerst trotz gelockerter Reisewarnungen – für amerikanische Staatsbürger nach Deutschland und in andere EU-Länder – nicht zu rechnen. Laut Nationalem Sicherheitsberater Jake Sullivan sei jedoch bereits eine Expertengruppe mit der EU eingesetzt worden, um Kriterien für eine Öffnung zu erarbeiten. Diese Arbeiten sollten weiter forciert werden.