Finanzierbarkeit der Rentenversicherung nachhaltig sichern
Die gesetzliche Rentenversicherung ist heute grundsätzlich sehr viel besser auf die zu erwartenden demografischen Veränderungen vorbereitet, als dies früher der Fall war.
Gleichwohl besteht Handlungsbedarf: Wir brauchen Anpassungen unserer Alterssicherungssysteme, damit die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich nachhaltig leistungsfähig und finanzierbar bleibt und die zusätzliche Altersvorsorge ihre Aufgabe erfüllen kann, um ein notwendiges das Sinken des Rentenniveaus in zumutbarer Weise zu kompensieren.
Die demografische Herausforderung ist groß:
Unsere Gesellschaft altert: Die Lebenserwartung steigt und die Zahl der Älteren wächst. Gleichzeitig werden viel weniger Kinder geboren als früher. Während heute auf 100 Personen im Alter von 20 bis 67 Jahren rund 30 Personen im Alter von über 67 Jahren kommen, werden es im Jahr 2040 bereits rund 50 Personen sein. Der Druck auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung wird aufgrund dieser Alterung immer stärker. Ohne Reformen ist sie langfristig nicht finanzierbar.
Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit darf in der politischen Diskussion nicht weiter tabuisiert werden:
Die durch das „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ getroffene Entscheidung des Gesetzgebers, die gesetzliche Regelaltersgrenze schrittweise von vormals 65 Jahren bis 2031 auf 67 Jahre anzuheben, war richtig und notwendig. Die Anhebung der Regelaltersgrenze hilft, den Rückgang des Arbeitskräftepotenzials zu begrenzen und verhindert, dass die deutlich gestiegene Lebenserwartung ausschließlich zu Lasten der Beitragszahlenden geht. Wenn die Lebenserwartung erfreulicherweise immer weiter steigt, wird das Renteneintrittsalter langfristig ebenfalls steigen müssen. Nur so können die Kosten aus der Alterung der Gesellschaft generationengerecht verteilt werden.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter 40 % halten:
Oberstes Ziel muss sein, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 20 % und die Gesamtsozialversicherungsbeiträge 40 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts langfristig nicht übersteigen. Strukturreformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind unerlässlich, da alleine der Rentenversicherungsbeitrag aufgrund der demografischen Entwicklung bereits im Jahr 2028 von heute 18,6 % auf 20 % steigen wird. Ohne Reformen wird der Beitragssatz nach 2028 dann sogar über 20 % steigen. Dies muss verhindert werden. Noch höhere Finanzierungslasten würden die Beitragszahler überfordern und – weil damit auch die Lohnzusatz- und damit Arbeitskosten stiegen – den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen erschweren.
Strukturreformen sind notwendig:
Neben einer Senkung des Leistungsniveaus wäre eine Neugewichtung der Aufgaben der Rentenversicherung wichtig, wie sie auch von der BDA-Kommission zur 'Zukunft der Sozialversicherung: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen' empfohlen werden. Das Ziel, im Alter und bei Erwerbsminderung eine angemessene, beitragsbezogene Versorgung zu gewährleisten, muss stärker im Vordergrund stehen. Dagegen sollten nicht beitragserworbene Leistungen und teure Ausnahmeregelungen für einzelne Versichertengruppen – wie die Grundrente, Mütterrenten – zurückgeführt werden. Der Nachhaltigkeitsfaktor muss hingegen gestärkt werden.
Frühverrentungsanreize beseitigen:
Bereits heute ist der spürbare Fachkräftemangel für die deutsche Wirtschaft eine entscheidende Zukunftsfrage. Daher ist es wichtig, alle Frühverrentungsanreize – besonders die abschlagsfreie „Rente ab 63“ – und bestehenden Fehlanreize, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken (z.b. Gleitzone bei den Midijobs, Privilegierung von Teilzeit bei Grundrente) schnellstmöglich zu beseitigen.
Zusätzliche Altersvorsorge stärken:
Angesichts der demografischen Herausforderung haben sich auch die meisten anderen europäischen Länder dazu entschieden, ihre Rentensysteme nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch auf die betriebliche und private Vorsorge zu bauen. Ein Mischsystem aus umlagefinanzierter Rentenversicherung und zusätzlicher kapitalgedeckter Vorsorge ist deutlich krisenfester und nachhaltiger als ein System, das nur auf eine Säule baut. Im demografischen Wandel bietet die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge einen wichtigen Vorteil: Durch sie besteht die Möglichkeit, künftige Rentenansprüche vorzufinanzieren. Ein Rückgang der Zahl der Beitragszahler hat für die kapitalgedeckte Altersvorsorge grundsätzlich keine negativen Folgen. Das Generationenkapital innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung kann den demografischen Wandel in der umlagefinanzierten Rentenversicherung kaum abfedern. Vielmehr sollte die Kapitaldeckung in der zweiten und dritten Säule gestärkt werden.
Eine Rentenreform, die auf diesen Grundsätzen aufbaut, trägt dazu bei, die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Sie stärkt damit zugleich das Äquivalenzprinzip und die Akzeptanz des bestehenden Rentensystems, weil die eingezahlten Beiträge in stärkerem Maße die eigene Rentenanwartschaft erhöhen und weniger für andere Aufgaben eingesetzt werden.